29. Juli 2017
5. Januar 2026
(1) Der Vorhabenträger hat der zuständigen Behörde einen Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) vorzulegen, der zumindest folgende Angaben enthält:
- 1.
- eine Beschreibung des Vorhabens mit Angaben zum Standort, zur Art, zum Umfang und zur Ausgestaltung, zur Größe und zu anderen wesentlichen Merkmalen des Vorhabens,
- 2.
- eine Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich des Vorhabens,
- 3.
- eine Beschreibung der Merkmale des Vorhabens und des Standorts, mit denen das Auftreten erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen des Vorhabens ausgeschlossen, vermindert oder ausgeglichen werden soll,
- 4.
- eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen, mit denen das Auftreten erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen des Vorhabens ausgeschlossen, vermindert oder ausgeglichen werden soll, sowie eine Beschreibung geplanter Ersatzmaßnahmen,
- 5.
- eine Beschreibung der zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens,
- 6.
- eine Beschreibung der vernünftigen Alternativen, die für das Vorhaben und seine spezifischen Merkmale relevant und vom Vorhabenträger geprüft worden sind, und die Angabe der wesentlichen Gründe für die getroffene Wahl unter Berücksichtigung der jeweiligen Umweltauswirkungen sowie
- 7.
- eine allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung des UVP-Berichts.
(2) Der UVP-Bericht ist zu einem solchen Zeitpunkt vorzulegen, dass er mit den übrigen Unterlagen ausgelegt werden kann.
(3) Der UVP-Bericht muss auch die in Anlage 4 genannten weiteren Angaben enthalten, soweit diese Angaben für das Vorhaben von Bedeutung sind.
(4) Inhalt und Umfang des UVP-Berichts bestimmen sich nach den Rechtsvorschriften, die für die Zulassungsentscheidung maßgebend sind. In den Fällen des § 15 stützt der Vorhabenträger den UVP-Bericht zusätzlich auf den Untersuchungsrahmen.
(5) Der UVP-Bericht muss den gegenwärtigen Wissensstand und gegenwärtige Prüfmethoden berücksichtigen. Er muss die Angaben enthalten, die der Vorhabenträger mit zumutbarem Aufwand ermitteln kann. Die Angaben müssen ausreichend sein, um
- 1.
- der zuständigen Behörde eine begründete Bewertung der Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 25 Absatz 1 zu ermöglichen und
- 2.
- Dritten die Beurteilung zu ermöglichen, ob und in welchem Umfang sie von den Umweltauswirkungen des Vorhabens betroffen sein können.
(6) Zur Vermeidung von Mehrfachprüfungen hat der Vorhabenträger die vorhandenen Ergebnisse anderer rechtlich vorgeschriebener Prüfungen in den UVP-Bericht einzubeziehen.
(7) Der Vorhabenträger muss durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass der UVP-Bericht den Anforderungen nach den Absätzen 1 bis 6 entspricht. Die zuständige Behörde hat Nachbesserungen innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen, soweit der Bericht den Anforderungen nicht entspricht.
(8) Sind kumulierende Vorhaben, für die jeweils eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, Gegenstand paralleler oder verbundener Zulassungsverfahren, so können die Vorhabenträger einen gemeinsamen UVP-Bericht vorlegen. Legen sie getrennte UVP-Berichte vor, so sind darin auch jeweils die Umweltauswirkungen der anderen kumulierenden Vorhaben als Vorbelastung zu berücksichtigen.
(9) Der Vorhabenträger hat den UVP-Bericht auch elektronisch vorzulegen.
Fachbeiträge • 6
- 1. Update Umweltrecht - GesetzgebungEingeschränkter Zugriffwww.bbgundpartner.de · 17. April 2026
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- 3. Die elektronische Einreichung von Antragsunterlagen im PlanfeststellungsverfahrenEingeschränkter Zugriffwww.gvw.com · 9. November 2024
- 4. Wasserstoffbeschleunigungsgesetz: Es geht weiterEingeschränkter Zugriffwww.gvw.com · 9. September 2026
- 5. Das Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung auf neuestem Stand - 5. Auflage 2018 des UVPG-KommentarsEingeschränkter ZugriffOle-Jochen Melchior · www.luther-lawfirm.com · 31. August 2026
- 6. BVerwG 9 A 19.15, Urteil vom 10. November 2016Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 59
- 1. 11/8172 - Kleine Anfrage: Umweltverträglichkeitsprüfung im Genehmigungsverfahren Garzweiler IIBundestag Drucksachen · 18. Oktober 1990
- 2. 11/5532 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 11/3919 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE GRÜNEN - Drucksache 11/1844 - Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Gesetz) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Hartenstein, Schäfer (Offenburg), Adler, Bachmaier, Bernrath, Blunck, Dr. Böhme (Unna), Conrad, Conradi, Fischer (Homburg), Dr. Hauchler, Dr. Hauff, Ibrügger, Jansen, Dr. Jens, Kiehm, Koltzsch, Kretkowski, Lennartz, Dr. Martiny, Menzel, Müller (Düsseldorf), Müller (Pleisweiler), Müntefering, Reimann, Reuter, Schanz, Dr. Schöfberger, Schütz, Dr. Soell, Stahl (Kempen), Tietjen, Traupe, Waltemathe, Weiermann, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD - Drucksache 11/1902 - UmweltverträglichkeitsprüfungBundestag Drucksachen · 7. November 1989
- 3. 11/3919 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG)Bundestag Drucksachen · 26. Januar 1989
- 4. 11/8493 - Unterrichtung: Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen vom September 1990 "Abfallwirtschaft"Bundestag Drucksachen · 26. November 1990
- 5. 11/8422 - Antwort: Umweltverträglichkeitsprüfung im Genehmigungsverfahren Garzweiler IIBundestag Drucksachen · 8. November 1990
- 6. 11/3916 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des RaumordnungsgesetzesBundestag Drucksachen · 25. Januar 1989
- 7. 12/2608 - Antwort: Die EG-Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Beschleunigung von GenehmigungsverfahrenBundestag Drucksachen · 18. Mai 1992
- 8. 12/1225 - Große Anfrage: Die EG-Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Beschleunigung von GenehmigungsverfahrenBundestag Drucksachen · 27. September 1991