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10. Dezember 2020
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29. März 2023
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5. Januar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Die zuständige Behörde stellt auf der Grundlage geeigneter Angaben des Vorhabenträgers sowie eigener Informationen unverzüglich fest, dass nach den §§ 6 bis 14b für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) besteht oder nicht. Die Feststellung trifft die Behörde
- 1.
- auf Antrag des Vorhabenträgers oder
- 2.
- bei einem Antrag nach § 15 oder
- 3.
- von Amts wegen nach Beginn des Verfahrens, das der Zulassungsentscheidung dient.
(2) Sofern eine Vorprüfung vorgenommen worden ist, gibt die zuständige Behörde die Feststellung der Öffentlichkeit bekannt. Dabei gibt sie die wesentlichen Gründe für das Bestehen oder Nichtbestehen der UVP-Pflicht unter Hinweis auf die jeweils einschlägigen Kriterien nach Anlage 3 an. Gelangt die Behörde zu dem Ergebnis, dass keine UVP-Pflicht besteht, geht sie auch darauf ein, welche Merkmale des Vorhabens oder des Standorts oder welche Vorkehrungen für diese Einschätzung maßgebend sind. Bei der Feststellung der UVP-Pflicht kann die Bekanntgabe mit der Bekanntmachung nach § 19 verbunden werden.
(3) Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Beruht die Feststellung auf einer Vorprüfung, so ist die Einschätzung der zuständigen Behörde in einem gerichtlichen Verfahren betreffend die Zulassungsentscheidung nur daraufhin zu überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend den Vorgaben des § 7 durchgeführt worden ist und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist.
Fachbeiträge • 22
- 1. Bekanntmachungen nach BImSchGEingeschränkter Zugriffwww.schleswig-holstein.de
- 2. Verfahrensinformation zu 4 C 4.07Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 3. BVerwG 4 C 5.07, Urteil vom 16. Oktober 2008Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 4. BVerwG 4 A 2001.06, Urteil vom 09. November 2006Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 5. BVerwG 9 A 7.19, Urteil vom 03. November 2020Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 6. BVerwG 7 A 10.19, Urteil vom 15. Oktober 2020Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 7. BVerwG 9 A 13.09, Urteil vom 24. November 2010Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 8. BVerwG 3 C 3.19, Urteil vom 18. Juni 2020Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de