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29. Juli 2017
29. Juli 2017
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5. Januar 2026
5. Januar 2026
Die Bundesregierung kann mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassen, insbesondere über
- 1.
- Kriterien und Verfahren, die zu dem in § 3 Satz 2 und § 25 Absatz 1 genannten Zweck bei der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung von Umweltauswirkungen zugrunde zu legen sind,
- 2.
- Grundsätze für den Untersuchungsrahmen nach § 15,
- 3.
- Grundsätze für die zusammenfassende Darstellung nach § 24 und für die begründete Bewertung nach § 25 Absatz 1,
- 4.
- Grundsätze und Verfahren zur Vorprüfung nach § 7 sowie über die in Anlage 3 aufgeführten Kriterien,
- 5.
- Grundsätze für die Erstellung des Umweltberichts nach § 40,
- 6.
- Grundsätze für die Überwachung nach den §§ 28, 45 und 68.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 18/11948 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung - Drucksache 18/11499 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 12. April 2017
- 2. 21/8238 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf SeeBundestag Drucksachen · 28. September 2026