Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
22. März 2012
22. März 2012
>
Version
28. Oktober 2016
28. Oktober 2016
>
Version
15. Januar 2026
15. Januar 2026
(1) Für Beamtinnen und Beamte, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes in ein Beamtenverhältnis auf Probe berufen worden sind, sind anstelle des § 10 Abs. 1 und 3 und des § 11 der § 6 Abs. 1 und der § 9 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 675) in der bis zum 11. Februar 2009 geltenden Fassung anzuwenden. Abweichend von Satz 1 werden Beamtinnen und Beamte, die vor dem 12. Februar 2009 in ein Beamtenverhältnis auf Probe berufen worden sind, auf Antrag in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen, wenn
- 1.
- sie sich in der Probezeit in vollem Umfang bewährt haben und
- 2.
- seit der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe mindestens drei Jahre vergangen sind.
(2) Die Bundesregierung überprüft die Anhebung der Altersgrenzen nach den §§ 51 und 52 unter Beachtung des Berichts nach § 154 Abs. 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch.
Fachbeiträge • 4
- 1. Arbeitslosengeld - Erlöschen des RestanspruchsEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 8. Mai 2013
- 2. Dienstzeitverlängerung eines Lehrers über die gesetzliche AltersgrenzeEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 4. Januar 2021
- 3. Die gesundheitliche Eignung eines ProbebeamtenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 15. Januar 2014
- 4. BVerwG 2 A 11.10, Urteil vom 29. März 2012Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 9
- 1. 16/10850 - Beschlussempfehlung und Bericht: 1. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/7076, 16/7440, 16/7573 Nr. 7- Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz - DNeuG) 2. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/2253- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdisziplinargesetzes, des Bundesbeamtengesetzes und weiterer Gesetze 3. zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Gisela Piltz, Ernst Burgbacher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/129- Für ein modernes BerufsbeamtentumBundestag Drucksachen · 12. November 2008
- 2. 17/639 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Februar 2010 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 5. Februar 2010
- 3. 17/748 - Antwort: Situation des öffentlichen Dienstes und seiner Beschäftigten im Kontext der Tarifrunde 2010Bundestag Drucksachen · 18. Februar 2010
- 4. 17/11450 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung zur Anhebung der Altersgrenzen von Beamtinnen und Beamten des Bundes nach den §§ 51 und 52 des BundesbeamtengesetzesBundestag Drucksachen · 8. November 2012
- 5. 18/11117 - Unterrichtung: Zweiter Bericht der Bundesregierung zur Anhebung der Altersgrenzen von Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richtern des BundesBundestag Drucksachen · 6. Februar 2017
- 6. 18/11813 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/11180 - Entwurf eines Gesetzes zu bereichsspezifischen Regelungen der GesichtsverhüllungBundestag Drucksachen · 30. März 2017
- 7. 19/9491 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr (Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz - BwEinsatzBerStG)Bundestag Drucksachen · 17. April 2019
- 8. 19/18270 - Unterrichtung: Siebter Versorgungsbericht der BundesregierungBundestag Drucksachen · 18. März 2020