Version
1. Juli 2017
1. Juli 2017
>
Version
15. Januar 2026
15. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Beamtinnen und Beamte dürfen, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder einen Dritten in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der obersten oder der letzten obersten Dienstbehörde. Die Befugnis zur Zustimmung kann auf andere Behörden übertragen werden.
(2) Wer gegen das in Absatz 1 genannte Verbot verstößt, hat auf Verlangen das aufgrund des pflichtwidrigen Verhaltens Erlangte dem Dienstherrn herauszugeben, soweit nicht im Strafverfahren die Einziehung von Taterträgen angeordnet worden oder es auf andere Weise auf den Staat übergegangen ist. Für den Umfang des Herausgabeanspruchs gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung entsprechend. Die Herausgabepflicht nach Satz 1 umfasst auch die Pflicht, dem Dienstherrn Auskunft über Art, Umfang und Verbleib des Erlangten zu geben.
Fachbeiträge • 8
- 1. BVerwG 2 A 11.10, Urteil vom 29. März 2012Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 2. Vorteil ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Johannes Traut · https://juraexamen.info/ · 3. Januar 2012
- 3. Bundespräsdent ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Johannes Traut · https://juraexamen.info/ · 6. Januar 2012
- 4. juraexamen.infoEingeschränkter ZugriffTom Stiebert · https://juraexamen.info/ · 20. Februar 2012
- 5. Geschenke, Ministergesetz und die Stellung des BundespräsidentenEingeschränkter ZugriffDr. Johannes Traut · https://juraexamen.info/ · 3. Januar 2012
- 6. Ministergesetz ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Johannes Traut · https://juraexamen.info/ · 3. Januar 2012
- 7. Hauskredit ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Johannes Traut · https://juraexamen.info/ · 3. Januar 2012
- 8. Niedersachsen ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Johannes Traut · https://juraexamen.info/ · 3. Januar 2012