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14. März 2015
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7. Juli 2021
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6. März 2025
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15. Januar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) In das Beamtenverhältnis darf berufen werden, wer
- 1.
- Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit
- a)
- eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder
- b)
- eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
- c)
- eines Drittstaates, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung der Berufsqualifikationen eingeräumt haben,
- 2.
- die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, und
- 3.
- a)
- die für die entsprechende Laufbahn vorgeschriebene Vorbildung besitzt oder
- b)
- die erforderliche Befähigung durch Lebens- und Berufserfahrung erworben hat.
(2) Wenn die Aufgaben es erfordern, darf nur eine Deutsche oder ein Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes in ein Beamtenverhältnis berufen werden.
(3) Das Bundesministerium des Innern und für Heimat kann Ausnahmen von Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 2 zulassen, wenn für die Berufung der Beamtin oder des Beamten ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht.
Fachbeiträge • 8
- 1. BVerwG 7 C 8.11, Urteil vom 29. Februar 2012Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 2. Verfahrensinformation zu 7 C 8.11Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 3. BVerwG 2 C 16.12, Urteil vom 30. Oktober 2013Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 4. BVerwG 1 C 15.17, Urteil vom 29. Mai 2018Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 5. BVerwG 2 A 3.09, Urteil vom 31. März 2011Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 6. BVerwG 2 B 90.13, Beschluss vom 06. Mai 2014Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 7. # 1/11Eingeschränkter Zugriffwww.drb.de · 17. Januar 2011
- 8. # 4/11Eingeschränkter Zugriffwww.drb.de · 14. März 2011