(1) Die Inhaber von Gaststättenbetrieben, ihre Stellvertreter und die mit der Leitung des Betriebes beauftragten Personen haben den zuständigen Behörden die für die Durchführung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
(2) Die von der zuständigen Behörde mit der Überwachung des Betriebes beauftragten Personen sind befugt, Grundstücke und Geschäftsräume des Auskunftspflichtigen zu betreten, dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen und in die geschäftlichen Unterlagen des Auskunftspflichtigen Einsicht zu nehmen. Der Auskunftspflichtige hat die Maßnahmen nach Satz 1 zu dulden. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.
(3) Der zur Erteilung einer Auskunft Verpflichtete kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn selbst oder einen der in § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozeßordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde.
Fachbeiträge • 3
- 1. Gaststättenrecht / Maßnahmen der BehördeEingeschränkter Zugriffwww.kgk-kanzlei.de · 14. Februar 2019
- 2. Swingerclub - gaststättenrechtlich erlaubnisbedürftig?Eingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 12. August 2013
- 3. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Rechtliche VerpflichtungEingeschränkter ZugriffDr. Datenschutz · https://www.dr-datenschutz.de/ · 16. November 2022
Öffentliche Quellen • 8
- 1. 8/3828 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Untersuchung von Seeunfällen (Seeunfalluntersuchungsgesetz, SeeUG)Bundestag Drucksachen · 20. März 1980
- 2. 10/3312 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Untersuchung von Seeunfällen (Seeunfalluntersuchungsgesetz, SeeUG)Bundestag Drucksachen · 9. Mai 1985
- 3. 11/6458 - Unterrichtung: Zwölfter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)Bundestag Drucksachen · 14. Februar 1990
- 4. 14/5937 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umstellung von Gesetzen und Verordnungen im Zuständigkeitsbereich des BMWi sowie des BMBF auf Euro (Neuntes Euro-Einführungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 26. April 2001
- 5. 15/4231 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen und zur Änderung wohnungsrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 17. November 2004
- 6. 16/2858 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Berufsaufsicht und zur Reform berufsrechtlicher Regelungen in der Wirtschaftsprüferordnung (Berufsaufsichtsreformgesetz - BARefG)Bundestag Drucksachen · 4. Oktober 2006
- 7. 18/5865 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des AtomgesetzesBundestag Drucksachen · 26. August 2015
- 8. 18/6234 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/5865 - Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des AtomgesetzesBundestag Drucksachen · 2. Oktober 2015