Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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4. August 2011
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29. März 2013
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25. Juli 2017
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26. November 2019
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23. Mai 2020
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19. November 2020
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17. September 2022
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21. Juli 2023
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10. Dezember 2025
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3. Juli 2026
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(1) (weggefallen)
(2) Die nichtnamentliche Meldung nach § 7 Absatz 3 Satz 1 muss innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Meldende Kenntnis erlangt hat, an das Robert Koch-Institut erfolgen. Das Robert Koch-Institut bestimmt die technischen Übermittlungsstandards. Die Meldung muss folgende Angaben enthalten:
- 1.
- in den Fällen des § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 eine fallbezogene Pseudonymisierung,
- 2.
- Geschlecht der betroffenen Person,
- 3.
- Monat und Jahr der Geburt der betroffenen Person,
- 4.
- die ersten drei Ziffern der Postleitzahl der Hauptwohnung oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes,
- 5.
- Untersuchungsbefund einschließlich Typisierungsergebnissen,
- 6.
- Monat und Jahr der Diagnose,
- 7.
- Art des Untersuchungsmaterials,
- 8.
- Nachweismethode,
- 9.
- wahrscheinlicher Infektionsweg und wahrscheinliches Infektionsrisiko,
- 10.
- Staat, in dem die Infektion wahrscheinlich erfolgt ist,
- 11.
- bei Treponema pallidum, HIV und Neisseria gonorrhoeae Angaben zu einer zum wahrscheinlichen Zeitpunkt der Infektion erfolgten Maßnahme der spezifischen Prophylaxe und bei Neisseria gonorrhoeae Angaben zu einer vorliegenden verminderten Empfindlichkeit gegenüber Azithromycin, Cefixim oder Ceftriaxon,
- 12.
- Name, Anschrift und weitere Kontaktdaten des Einsenders und
- 13.
- Name, Anschrift und weitere Kontaktdaten des Meldenden.
(3) Die nichtnamentliche Meldung nach § 7 Absatz 4 Satz 1 muss spätestens 24 Stunden, nachdem der Meldende Kenntnis von dem Untersuchungsergebnis erlangt hat, an das Robert Koch-Institut erfolgen. Die Meldung muss folgende Angaben enthalten:
- 1.
- Geschlecht der betroffenen Person,
- 2.
- Monat und Jahr der Geburt der betroffenen Person,
- 3.
- die ersten drei Ziffern der Postleitzahl der Hauptwohnung oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes der betroffenen Person,
- 4.
- Untersuchungsbefund einschließlich Typisierungsergebnissen,
- 5.
- Art des Untersuchungsmaterials,
- 6.
- Name, Anschrift und weitere Kontaktdaten des Meldenden,
- 7.
- Grund der Untersuchung.
(4) Die fallbezogene Pseudonymisierung nach Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 besteht aus dem dritten Buchstaben des ersten Vornamens in Verbindung mit der Anzahl der Buchstaben des ersten Vornamens sowie dem dritten Buchstaben des ersten Nachnamens in Verbindung mit der Anzahl der Buchstaben des ersten Nachnamens. Bei Doppelnamen wird jeweils nur der erste Teil des Namens berücksichtigt; Umlaute werden in zwei Buchstaben dargestellt. Namenszusätze bleiben unberücksichtigt. § 14 Absatz 3 bleibt unberührt. Angaben nach den Sätzen 1 bis 3 und die Angaben zum Monat der Geburt dürfen vom Robert Koch-Institut lediglich zu der Prüfung, ob verschiedene Meldungen sich auf denselben Fall beziehen, verarbeitet werden. Sie sind zu löschen, sobald nicht mehr zu erwarten ist, dass die damit bewirkte Einschränkung der Prüfung nach Satz 5 eine nicht unerhebliche Verfälschung der aus den Meldungen zu gewinnenden epidemiologischen Beurteilung bewirkt.
Fachbeiträge • 8
- 1. Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen beschlossenEingeschränkter Zugriffwww.der-paritaetische.de · 10. März 2021
- 2. Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen beschlossenEingeschränkter Zugriffwww.der-paritaetische.de · 10. März 2021
- 3. Entwurf des EpiLage-Fortgeltungsgesetz: Gemeinsame Stellungnahme des Paritätischen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW)Eingeschränkter Zugriffwww.der-paritaetische.de · 19. Februar 2021
- 4. Masernschutzgesetz nachgeschärftEingeschränkter Zugriffwww.robertnebel.com · 13. Dezember 2021
- 5. Urlaub in Corona - arbeitsrechtliche Überlegungen zur UrlaubszeitEingeschränkter ZugriffSchleifenbaum · www.emplawyers-muenchen.de · 28. Juli 2020
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- 8. Aufhebung der allgemeinen Pflicht zur 3G-Abfrage am ArbeitsplatzEingeschränkter ZugriffSven Venzke-Caprarese · https://www.datenschutz-notizen.de/category/datenschutz-grundverordnung/ · 25. März 2022
Öffentliche Quellen • 8
- 1. 18/10938 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer KrankheitenBundestag Drucksachen · 23. Januar 2017
- 2. 18/12604 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/10938, 18/11187, 18/11225 Nr. 9 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer KrankheitenBundestag Drucksachen · 31. Mai 2017
- 3. 20/3312 - Beschlussempfehlung: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/2573 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/2564 - Gut vorbereitet für den Herbst - Pandemiemanagement verbessern c) zu dem Antrag der Abgeordneten Kathrin Vogler, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/2581 - Auf sich verändernden Pandemieverlauf vorbereiten - Maßnahmenplan vorlegenBundestag Drucksachen · 6. September 2022
- 4. 19/31175 - Unterrichtung: Bericht zu den Erkenntnissen aus der durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten EpidemieBundestag Drucksachen · 14. Juni 2021
- 5. 20/7235 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/6436 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes, des Infektionsschutzgesetzes und personenstands- und dienstrechtlicher RegelungenBundestag Drucksachen · 14. Juni 2023
- 6. 20/11890 - Bericht: Technikfolgenabschätzung (TA) Krisenradar - Resilienz von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft durch Krisenvorhersage stärkenBundestag Drucksachen · 20. Juni 2024
- 7. 21/5912 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/5432 - Erfassung der Versorgungslage, Kosten und Datenlage zur Verhinderung der Mutter-Kind-Übertragung von HIV und Syphilis in Deutschland (im Lichte der WHO-Validierung für Dänemark)Bundestag Drucksachen · 12. Mai 2026
- 8. 21/4084 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)Bundestag Drucksachen · 11. Februar 2026