18. September 2012
30. Oktober 2012
1. Januar 2015
1. Januar 2018
1. März 2020
1. Januar 2021
1. September 2021
19. März 2022
1. Mai 2025
1. Januar 2026
16. Januar 2026
(1) Für die Ermittlung des Einkommens aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit im Sinne von § 2c vor der Geburt sind die zwölf Kalendermonate vor dem Kalendermonat der Geburt des Kindes maßgeblich. Bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums nach Satz 1 bleiben Kalendermonate unberücksichtigt, in denen die berechtigte Person
- 1.
- im Zeitraum nach § 4 Absatz 1 Satz 2 und 3 und Absatz 5 Satz 3 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 2 Buchstabe b, Nummer 3 Buchstabe b und Nummer 4 Buchstabe b Elterngeld für ein älteres Kind bezogen hat,
- 2.
- während der Schutzfristen nach § 3 des Mutterschutzgesetzes nicht beschäftigt werden durfte oder Mutterschaftsgeld nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch oder nach dem Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte oder Krankentagegeld nach § 192 Absatz 5 Satz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes bezogen hat,
- 3.
- eine Krankheit hatte, die maßgeblich durch eine Schwangerschaft bedingt war, oder
- 4.
- Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz oder nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes oder Zivildienst nach dem Zivildienstgesetz geleistet hat.
(2) Für die Ermittlung des Einkommens aus selbstständiger Erwerbstätigkeit im Sinne von § 2d vor der Geburt sind die jeweiligen steuerlichen Gewinnermittlungszeiträume maßgeblich, die dem letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes zugrunde liegen. Haben in einem Gewinnermittlungszeitraum die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 2 oder Satz 4 vorgelegen, sind auf Antrag die Gewinnermittlungszeiträume maßgeblich, die dem diesen Ereignissen vorangegangenen abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraum zugrunde liegen.
(3) Abweichend von Absatz 1 ist für die Ermittlung des Einkommens aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt der letzte abgeschlossene steuerliche Veranlagungszeitraum vor der Geburt maßgeblich, wenn die berechtigte Person in den Zeiträumen nach Absatz 1 oder Absatz 2 Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit hatte. Haben im Bemessungszeitraum nach Satz 1 die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 2 oder Satz 4 vorgelegen, ist Absatz 2 Satz 2 mit der zusätzlichen Maßgabe anzuwenden, dass für die Ermittlung des Einkommens aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt der vorangegangene steuerliche Veranlagungszeitraum maßgeblich ist.
(4) Abweichend von Absatz 3 ist auf Antrag der berechtigten Person für die Ermittlung des Einkommens aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit allein der Bemessungszeitraum nach Absatz 1 maßgeblich, wenn die zu berücksichtigende Summe der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes
- 1.
- in den jeweiligen steuerlichen Gewinnermittlungszeiträumen, die dem letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes zugrunde liegen, durchschnittlich weniger als 35 Euro im Kalendermonat betrug und
- 2.
- in den jeweiligen steuerlichen Gewinnermittlungszeiträumen, die dem steuerlichen Veranlagungszeitraum der Geburt des Kindes zugrunde liegen, bis einschließlich zum Kalendermonat vor der Geburt des Kindes durchschnittlich weniger als 35 Euro im Kalendermonat betrug.
Fachbeiträge • 59
- 1. Elternzeit vorzeitig beenden wegen Mutterschutz: Rechte, Optionen und AblaufEingeschränkter ZugriffSönke Höft · www.ra-hoeft.de · 12. Juli 2026
- 2. Elternzeit unterbrechen wegen Schwangerschaft: Rechte und nächsten SchritteEingeschränkter ZugriffSönke Höft · www.ra-hoeft.de · 24. August 2026
- 3. Elterngeld zweites Kind berechnen Bemessungszeitraum Geschwisterbonus und ElterngeldPlusEingeschränkter ZugriffSönke Höft · www.ra-hoeft.de · 10. August 2026
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- 5. Können beide Eltern gleichzeitig Elternzeit nehmen? Rechte, Grenzen und GestaltungsmöglichkeitenEingeschränkter ZugriffSönke Höft · www.ra-hoeft.de · 6. September 2026
- 6. Deutsche GesetzeEingeschränkter ZugriffRa-Micro · www.ra-micro.de · 29. August 2026
- 7. Elterngeld optimieren als Ehepaar: So holen Sie das Maximum herausEingeschränkter ZugriffSönke Höft · www.ra-hoeft.de · 20. September 2026
- 8. Elternzeit bei befristeten Arbeitsverträgen: Rechte, Fristen und FallstrickeEingeschränkter ZugriffMartina Closhen · www.rhein-nahe-anwaelte.de · 11. Mai 2026
Öffentliche Quellen • 15
- 1. 17/10170 - Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 17/9369, 17/9669 - Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Kathrin Senger-Schäfer, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/9393 - Pflege tatsächlich neu ausrichten - Ein Leben in Würde ermöglichen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Birgitt Bender, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/9566 - Für eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung - Nutzerorientiert, solidarisch, zukunftsfest d) zu dem Antrag der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Fritz Kuhn, Dr. Harald Terpe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/2924 - Versorgungslücke nach Krankenhausaufenthalt und ambulanter medizinischer Behandlung schließenBundestag Drucksachen · 28. Juni 2012
- 2. 17/10157 - Beschlussempfehlung: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 17/9369, 17/9669 - Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Kathrin Senger-Schäfer, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/9393 - Pflege tatsächlich neu ausrichten - Ein Leben in Würde ermöglichen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Birgitt Bender, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/9566 - Für eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung - Nutzerorientiert, solidarisch, zukunftsfest d) zu dem Antrag der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Fritz Kuhn, Dr. Harald Terpe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/2924 - Versorgungslücke nach Krankenhausaufenthalt und ambulanter medizinischer Behandlung schließenBundestag Drucksachen · 27. Juni 2012
- 3. 18/3086 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/2583, 18/2625 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/2749 - Echte Wahlfreiheit schaffen - Elterngeld flexibler gestaltenBundestag Drucksachen · 5. November 2014
- 4. 18/27 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Zeit vom 22. Oktober 2013 bis 1. November 2013 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 1. November 2013
- 5. 18/8963 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des MutterschutzrechtsBundestag Drucksachen · 28. Juni 2016
- 6. 18/12840 - Unterrichtung: Zweiter Gleichstellungsbericht der BundesregierungBundestag Drucksachen · 21. Juni 2017
- 7. 19/18698 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der COVID-19-PandemieBundestag Drucksachen · 21. April 2020
- 8. 19/24438 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und ElternzeitgesetzesBundestag Drucksachen · 18. November 2020