18. September 2012
1. Mai 2025
16. Januar 2026
(1) Als Abzüge für Sozialabgaben sind Beträge für die gesetzliche Sozialversicherung oder für eine vergleichbare Einrichtung sowie für die Arbeitsförderung zu berücksichtigen. Die Abzüge für Sozialabgaben werden einheitlich für Einkommen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit anhand folgender Beitragssatzpauschalen ermittelt:
- 1.
- 9 Prozent für die Kranken- und Pflegeversicherung, falls die berechtigte Person in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 bis 12 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch versicherungspflichtig gewesen ist,
- 2.
- 10 Prozent für die Rentenversicherung, falls die berechtigte Person in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer vergleichbaren Einrichtung versicherungspflichtig gewesen ist, und
- 3.
- 2 Prozent für die Arbeitsförderung, falls die berechtigte Person nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch versicherungspflichtig gewesen ist.
(2) Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Abzüge für Sozialabgaben ist die monatlich durchschnittlich zu berücksichtigende Summe der Einnahmen nach § 2c und der Gewinneinkünfte nach § 2d. Einnahmen aus Beschäftigungen im Sinne des § 8, des § 8a oder des § 20 Absatz 3 Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch werden nicht berücksichtigt. Für Einnahmen aus Beschäftigungsverhältnissen im Sinne des § 20 Absatz 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ist der Betrag anzusetzen, der sich nach § 344 Absatz 4 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch für diese Einnahmen ergibt, wobei der Faktor im Sinne des § 20 Absatz 2a Satz 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch unter Zugrundelegung der Beitragssatzpauschalen nach Absatz 1 bestimmt wird.
(3) Andere Maßgaben zur Bestimmung der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsbemessungsgrundlagen werden nicht berücksichtigt.
Fachbeiträge • 5
- 1. Keine Berücksichtigung von Beiträgen an Versorgungswerk bei ElterngeldberechnungEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt München · www.rechtsanwalt-hoedl.de · 19. Dezember 2012
- 2. Entscheidungen (ab 2018)Eingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
- 3. Entscheidungen (ab 2018)Eingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
- 4. Entscheidungen (ab 2018)Eingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
- 5. Entscheidungen (ab 2018)Eingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
Öffentliche Quellen • 8
- 1. 17/9888 - Fragen: Fragen für die Fragestunde der 183. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch, dem 13. Juni 2012Bundestag Drucksachen · 8. Juni 2012
- 2. 17/10012 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Juni 2012 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 15. Juni 2012
- 3. 17/9841 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates - Drucksache 17/1221 - Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des ElterngeldvollzugsBundestag Drucksachen · 29. Mai 2012
- 4. 17/12161 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. Januar 2013 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 25. Januar 2013
- 5. 17/12239 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. Januar 2013 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 1. Februar 2013
- 6. 17/12339 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Februar 2013 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 15. Februar 2013
- 7. 17/13394 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Mai 2013 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 10. Mai 2013
- 8. 20/11306 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 8. Mai 2024