18. September 2012
16. Januar 2026
(1) Lebt die berechtigte Person in einem Haushalt mit
- 1.
- zwei Kindern, die noch nicht drei Jahre alt sind, oder
- 2.
- drei oder mehr Kindern, die noch nicht sechs Jahre alt sind,
(2) Für angenommene Kinder, die noch nicht 14 Jahre alt sind, gilt als Alter des Kindes der Zeitraum seit der Aufnahme des Kindes in den Haushalt der berechtigten Person. Dies gilt auch für Kinder, die die berechtigte Person entsprechend § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 mit dem Ziel der Annahme als Kind in ihren Haushalt aufgenommen hat. Für Kinder mit Behinderung im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch liegt die Altersgrenze nach Absatz 1 Satz 1 bei 14 Jahren.
(3) Der Anspruch auf den Geschwisterbonus endet mit Ablauf des Monats, in dem eine der in Absatz 1 genannten Anspruchsvoraussetzungen entfällt.
(4) Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind (Mehrlingszuschlag). Dies gilt auch, wenn ein Geschwisterbonus nach Absatz 1 gezahlt wird.
Fachbeiträge • 17
- 1. Elterngeld 2026: Höhe & AntragEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Ugur Demirel · www.mandati.de · 28. Juni 2026
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- 4. Elterngeld zweites Kind berechnen Bemessungszeitraum Geschwisterbonus und ElterngeldPlusEingeschränkter ZugriffSönke Höft · www.ra-hoeft.de · 10. August 2026
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- 6. Elternzeit und ElterngeldEingeschränkter ZugriffDr. Achim Lacher · www.betriebsrat.com · 28. Januar 2019
- 7. Anspruch, Bonus & ElterngeldPlusEingeschränkter ZugriffMartina Closhen · www.rhein-nahe-anwaelte.de · 13. April 2026
- 8. Elterngeld: Adoption mehrerer Kinder: kein MehrlingszuschlagEingeschränkter ZugriffHammer Rechtsanwälte · www.hammer-rechtsanwaelte.de · 19. April 2022
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 17/9841 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates - Drucksache 17/1221 - Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des ElterngeldvollzugsBundestag Drucksachen · 29. Mai 2012
- 2. 20/11306 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 8. Mai 2024
- 3. 20/10150 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/9999 - Entwurf eines Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024Bundestag Drucksachen · 22. Januar 2024