(1) Die Landesregierungen oder die von ihnen durch Rechtsverordnung bestimmten Stellen können durch Rechtsverordnung die für die Ausführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden bestimmen, soweit nicht Bundesbehörden zuständig sind.
(2) Zuständig für die Beschussprüfung, die Zulassung von Munition, für Kontrollen, Anordnungen und Untersagungen für Munition ist jede Behörde nach Absatz 1, bei der ein Gegenstand zur Beschussprüfung vorgelegt wird oder bei der eine Zulassung oder Kontrolle beantragt wird. Die periodische Kontrolle der Munition ist bei der Behörde zu beantragen, welche die Zulassung erteilt hat.
(2a) Zuständig für die Prüfung und Zulassung nach § 8a ist jede Behörde nach Absatz 1, bei der eine unbrauchbar gemachte Schusswaffe vorgelegt wird.
(3) Zuständig für die Zulassung der in den §§ 7 und 8 und die Prüfung der in § 9 Abs. 4 bezeichneten Schusswaffen und technischen Gegenstände ist die Physikalisch-Technische Bundesanstalt; ihr gegenüber sind auch die Anzeigen nach § 9 Abs. 2 zu machen. Für die Prüfung und Zulassung der in § 10 bezeichneten pyrotechnischen Munition sowie der in § 11 Absatz 1 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nummer 1.3 zum Waffengesetz bezeichneten hülsenlosen Munition ohne Geschoss ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung zuständig.
(4) Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt führt eine Liste der Prüfungen und Zulassungen, die folgende Angaben enthalten soll:
- 1.
- die Bezeichnung des Prüfgegenstandes,
- 2.
- die Art der Prüfung,
- 3.
- das vergebene Prüf- oder Zulassungszeichen und
- 4.
- die prüfende oder zulassende Stelle.
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 14/7758 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG)Bundestag Drucksachen · 7. Dezember 2001
- 2. 16/7717 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 11. Januar 2008
- 3. 16/13423 - Beschlussempfehlung und Bericht: 1. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/12597- Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes 2. zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Max Stadler, Gisela Piltz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/12663- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes 3. zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Neskovic, Ulla Jelpke, Ulrich Maurer, Bodo Ramelow und der Fraktion DIE LINKE. -16/12395- Keine Schusswaffen in Privathaushalten - Änderung des Waffenrechts 4. zu dem Antrag der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/12477- Abrüstung in Privatwohnungen - Maßnahmen gegen WaffenmissbrauchBundestag Drucksachen · 17. Juni 2009
- 4. 16/12597 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des SprengstoffgesetzesBundestag Drucksachen · 8. April 2009
- 5. 18/11239 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 20. Februar 2017