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1. Juli 2021
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1. Januar 2023
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11. April 2025
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2. Februar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Der Verfahrensbeistand erhält für die Wahrnehmung seiner Aufgaben in jedem Rechtszug jeweils eine einmalige Vergütung von 690 Euro. Bestellt das Gericht denselben Verfahrensbeistand für mehrere in demselben Haushalt lebende Kinder, erhält er ab dem zweiten Kind jeweils eine Pauschale in Höhe von 555 Euro.
(2) Dem Verfahrensbeistand sind die Kosten für die Beauftragung eines Dolmetschers oder Übersetzers oder eines anderen geeigneten Sprachmittlers zu ersetzen, wenn das Gericht die Zuziehung nach § 158b Absatz 2 gestattet hat. Die Höhe der zu ersetzenden Kosten ist auf die nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz zu zahlenden Beträge beschränkt. Im Übrigen deckt die Vergütung alle weiteren Ansprüche auf Ersatz der anlässlich der Verfahrensbeistandschaft entstandenen Aufwendungen ab.
(3) Vergütung und Aufwendungsersatz sind stets aus der Staatskasse zu zahlen. Der Vergütungsanspruch und der Anspruch auf Aufwendungsersatz erlöschen, wenn sie nicht binnen 15 Monaten nach ihrer Entstehung beim Gericht geltend gemacht werden. § 292 Absatz 1 und 5 ist entsprechend anzuwenden.
(4) Dem Verfahrensbeistand sind keine Kosten aufzuerlegen.
Fachbeiträge • 5
- 1. GerichtskostenEingeschränkter ZugriffDipl.-Rechtspfleger Hagen Schneider · https://www.otto-schmidt.de/
- 2. AnwaltsvergütungEingeschränkter ZugriffDipl.-Rechtspfleger Hagen Schneider · https://www.otto-schmidt.de/
- 3. Dipl.-Rechtspfleger Hagen SchneiderEingeschränkter ZugriffDipl.-Rechtspfleger Hagen Schneider · https://www.otto-schmidt.de/
- 4. KostBRÄG 2025Eingeschränkter ZugriffDipl.-Rechtspfleger Hagen Schneider · https://www.otto-schmidt.de/
- 5. KostBRÄG 2025 - Anhebung der Anwalts- und Gerichtsgebühren in FamiliensachenEingeschränkter ZugriffDipl.-Rechtspfleger Hagen Schneider · https://www.otto-schmidt.de/ · 2. Juni 2025