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1. Januar 2023
1. Januar 2023
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2. Februar 2026
2. Februar 2026
(1) Zu beteiligen sind
- 1.
- der Betroffene,
- 2.
- der Betreuer, sofern sein Aufgabenkreis betroffen ist,
- 3.
- der Bevollmächtigte im Sinne des § 1814 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, sofern sein Aufgabenkreis betroffen ist.
(2) Der Verfahrenspfleger wird durch seine Bestellung als Beteiligter zum Verfahren hinzugezogen.
(3) Die zuständige Behörde ist auf ihren Antrag als Beteiligte in Verfahren über
- 1.
- die Bestellung eines Betreuers oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts,
- 2.
- Umfang, Inhalt oder Bestand von Entscheidungen der in Nummer 1 genannten Art
(4) Beteiligt werden können
- 1.
- in den in Absatz 3 genannten Verfahren im Interesse des Betroffenen dessen Ehegatte oder Lebenspartner, wenn die Ehegatten oder Lebenspartner nicht dauernd getrennt leben, sowie dessen Eltern, Pflegeeltern, Großeltern, Abkömmlinge, Geschwister und eine Person seines Vertrauens,
- 2.
- der Vertreter der Staatskasse, soweit das Interesse der Staatskasse durch den Ausgang des Verfahrens betroffen sein kann.
Fachbeiträge • 26
- 1. Allgemeine Hinzuziehung eines Dritten zu einem Betreuungsverfahren als Bestandsverfahren ist nicht zulässigEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 19. Januar 2021
- 2. Zum rechtlichen Interesse eines Rechtsanwalts auf Akteneinsicht in die Betreuungsakte eines von ihm angeregten BetreuungsverfahrenEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 5. Dezember 2021
- 3. Zur Überprüfungspflicht des Verfahrenspflegers im BetreuungsverfahrenEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 14. Oktober 2021
- 4. Zur Zulässigkeit des dem Willen des Betreuten widersprechenden Rechtsmittels eines BeteiligtenEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 19. Februar 2019
- 5. BGH XII ZB 523/18Eingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 2. August 2022
- 6. Zu den Voraussetzungen für die Anordnung einer KontrollbetreuungEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 7. Mai 2018
- 7. Keine konkludente Beteiligung eines Beteiligten an einem Betreuungsverfahren durch Bewilligung von AkteneinsichtEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 5. Dezember 2019
- 8. Zur Beschwerdeeinlegung im Namen des Betroffenen durch einen im erstinstanzlichen Verfahren nicht beteiligten AngehörigenEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 12. August 2018
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 20/13868 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. November 2024 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 22. November 2024