Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
5. August 2009
5. August 2009
>
Version
1. Januar 2017
1. Januar 2017
>
Version
2. Februar 2026
2. Februar 2026
(1) Im Fall des § 254 wird auf Antrag eines Beteiligten das streitige Verfahren durchgeführt.
(2) Beantragt ein Beteiligter die Durchführung des streitigen Verfahrens, ist wie nach Eingang eines Antrags in einer Unterhaltssache weiter zu verfahren. Einwendungen nach § 252 gelten als Erwiderung.
(3) Das Verfahren gilt als mit der Zustellung des Festsetzungsantrags (§ 251 Abs. 1 Satz 1) rechtshängig geworden.
(4) Ist ein Festsetzungsbeschluss nach § 253 Absatz 1 Satz 2 vorausgegangen, soll für zukünftige wiederkehrende Leistungen der Unterhalt in einem Gesamtbetrag bestimmt und der Festsetzungsbeschluss insoweit aufgehoben werden.
(5) Die Kosten des vereinfachten Verfahrens werden als Teil der Kosten des streitigen Verfahrens behandelt.
(6) Wird der Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens nicht vor Ablauf von sechs Monaten nach Zugang der Mitteilung nach § 254 gestellt, so gilt der Festsetzungsantrag, der über den Festsetzungsbeschluss nach § 253 Absatz 1 Satz 2 hinausgeht, oder der Festsetzungsantrag, der über die Verpflichtungserklärung des Antragsgegners nach § 252 Absatz 2 hinausgeht, als zurückgenommen.
Fachbeiträge • 14
- 1. RVG Anlage 1 (zu § 2 Absatz 2)Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 8. Dezember 2025
- 2. Deutsche GesetzeEingeschränkter ZugriffRa-Micro · www.ra-micro.de · 29. August 2026
- 3. 5 wichtige Fakten zur Forderung des MindestunterhaltEingeschränkter ZugriffDr. Jörg Schröck · www.familienrecht-ratgeber.com · 3. Januar 2024
- 4. Karin Schaub › Seite 119 › Rechtsanwälte SchaubEingeschränkter ZugriffKarin Schaub · www.schaub.ruhr · 17. Oktober 2016
- 5. OLG Celle: Relevanter Zeitpunkt des Antrages auf UnterhaltsfestsetzungEingeschränkter ZugriffKarin Schaub · www.schaub.ruhr · 7. Mai 2014
- 6. Familienrecht › Seite 37 › Rechtsanwälte SchaubEingeschränkter ZugriffKarin Schaub · www.schaub.ruhr · 17. Oktober 2016
- 7. Berliner SozialrechtEingeschränkter Zugriffwww.berlin.de · 20. März 2017
- 8. Berliner SozialrechtEingeschränkter Zugriffwww.berlin.de · 12. Februar 2019