(1) Sonstige Familiensachen sind Verfahren, die
- 1.
- Ansprüche zwischen miteinander verlobten oder ehemals verlobten Personen im Zusammenhang mit der Beendigung des Verlöbnisses sowie in den Fällen der §§ 1298 und 1299 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zwischen einer solchen und einer dritten Person,
- 2.
- aus der Ehe herrührende Ansprüche,
- 3.
- Ansprüche zwischen miteinander verheirateten oder ehemals miteinander verheirateten Personen oder zwischen einer solchen und einem Elternteil im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung oder Aufhebung der Ehe,
- 4.
- aus dem Eltern-Kind-Verhältnis herrührende Ansprüche oder
- 5.
- aus dem Umgangsrecht herrührende Ansprüche
(2) Sonstige Familiensachen sind auch Verfahren über einen Antrag nach § 1357 Abs. 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Fachbeiträge • 114
- 1. Sonstige Familiensache oder WEG-Sache?Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 28. Oktober 2015
- 2. FamiliengerichtEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 22. Juli 2025
- 3. Familiensachen und der Grundsatz der Meistbegünstigung in ÜbergangsfällenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 13. April 2012
- 4. Schnell übersehene Schätze:Teilhabe an der HinterbliebenenversorgungEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 13. Februar 2023
- 5. Schnell übersehene Schätze:Teilhabe an der HinterbliebenenversorgungEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 13. Februar 2023
- 6. ZPO-Überblick: Die Verweisung des RechtsstreitsEingeschränkter Zugriffanwaltverein.de · 21. Oktober 2018
- 7. ZPO-Überblick: Die Verweisung des RechtsstreitsEingeschränkter Zugriffanwaltverein.de · 21. Oktober 2018
- 8. FamiliensacheEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 8. November 2022