Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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22. Juli 2017
22. Juli 2017
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1. Januar 2023
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2. Februar 2026
2. Februar 2026
(1) Das Gericht hat dem Betroffenen einen geeigneten Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn dies zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen erforderlich ist. Die Bestellung ist insbesondere erforderlich, wenn von einer Anhörung des Betroffenen abgesehen werden soll. Bei der Genehmigung einer Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme oder deren Anordnung ist die Bestellung eines Verfahrenspflegers stets erforderlich.
(2) Bestellt das Gericht dem Betroffenen keinen Verfahrenspfleger, ist dies in der Entscheidung, durch die eine Unterbringungsmaßnahme genehmigt oder angeordnet wird, zu begründen.
(3) Der Verfahrenspfleger hat die Wünsche, hilfsweise den mutmaßlichen Willen des Betroffenen festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Er hat den Betroffenen über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren und ihn bei Bedarf bei der Ausübung seiner Rechte im Verfahren zu unterstützen. Er ist nicht gesetzlicher Vertreter des Betroffenen.
(4) Als Verfahrenspfleger ist eine natürliche Person zu bestellen. Wer Verfahrenspflegschaften im Rahmen seiner Berufsausübung führt, soll nur dann zum Verfahrenspfleger bestellt werden, wenn keine andere geeignete Person zur Verfügung steht, die zur ehrenamtlichen Führung der Verfahrenspflegschaft bereit ist.
(5) Die Bestellung eines Verfahrenspflegers soll unterbleiben oder aufgehoben werden, wenn die Interessen des Betroffenen von einem Rechtsanwalt oder einem anderen geeigneten Verfahrensbevollmächtigten vertreten werden.
(6) Die Bestellung endet, sofern sie nicht vorher aufgehoben wird, mit der Rechtskraft der Endentscheidung oder mit dem sonstigen Abschluss des Verfahrens.
(7) Die Bestellung eines Verfahrenspflegers oder deren Aufhebung sowie die Ablehnung einer derartigen Maßnahme sind nicht selbständig anfechtbar.
(8) Dem Verfahrenspfleger sind keine Kosten aufzuerlegen.
Fachbeiträge • 42
- 1. Anhörung und Verfahrenspfleger in UnterbringungsverfahrenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 1. April 2011
- 2. Zur Erforderlichkeit der persönlichen Anhörung des Betroffenen vor Genehmigung einer UnterbringungsmaßnahmeEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 19. Januar 2021
- 3. Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Fixierung von Patienten in der öffentlich-rechtlichen UnterbringungEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 23. Februar 2019
- 4. Verfahrenspfleger ist nicht zur Einlegung von Rechtsmitteln im Namen des Betroffenen befugtEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 4. Oktober 2018
- 5. Zur zwangsweisen Unterbringung und Zwangsmedikation einer betreuten PersonEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 1. August 2018
- 6. Im Unterbringungsverfahren ist der Betroffene grundsätzlich erst nach Einholung des Sachverständigengutachtens anzuhörenEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 2. August 2018
- 7. Deutsche GesetzeEingeschränkter ZugriffRa-Micro · www.ra-micro.de · 29. August 2026
- 8. Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren ohne Anwesenheit des Verfahrenspflegers ist rechtsfehlerhaftEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 18. Januar 2021
Öffentliche Quellen • 10
- 1. 18/12842 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/11240, 18/11617, 18/11822 Nr. 5 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von BetreutenBundestag Drucksachen · 21. Juni 2017
- 2. 18/11240 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von BetreutenBundestag Drucksachen · 20. Februar 2017
- 3. 18/11278 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei KindernBundestag Drucksachen · 22. Februar 2017
- 4. 18/11619 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/11259 - Die Ausübung von Zwang in psychiatrischen EinrichtungenBundestag Drucksachen · 22. März 2017
- 5. 18/13176 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/13049 - Freiheitsentziehende Maßnahmen in der AltenpflegeBundestag Drucksachen · 25. Juli 2017
- 6. 19/24445 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und BetreuungsrechtsBundestag Drucksachen · 18. November 2020
- 7. 20/14259 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und BetreuernBundestag Drucksachen · 17. Dezember 2024
- 8. 20/8628 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)Bundestag Drucksachen · 2. Oktober 2023