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2. Februar 2026
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31. März 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Die Anerkennung der Vaterschaft kann auch in einem Erörterungstermin zur Niederschrift des Gerichts erklärt werden. Das Gleiche gilt für die erforderlichen Zustimmungen.
(2) Nach Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Feststellung der Vaterschaft für ein Kind kann ein anderer Mann als derjenige, dessen Feststellung beantragt ist, die Anerkennung der Vaterschaft für das betroffene Kind nur in einem Erörterungstermin zur Niederschrift des mit der Sache befassten Gerichts erklären. Die Anerkennungserklärung nach Satz 1 darf nur aufgenommen werden, wenn der Anerkennende durch Vorlage eines Gutachtens über eine durchgeführte genetische Untersuchung zur Klärung der Abstammung nach § 17 des Gendiagnostikgesetzes nachgewiesen hat, dass er leiblicher Vater des Kindes ist.
Fachbeiträge • 3
- 1. Die Zustimmungserklärung des Ehemanns beim scheidungsakzessorischen StatuswechselEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 29. April 2013
- 2. Zur Reform der VaterschaftsanfechtungEingeschränkter ZugriffProf. Dr. Susanne Lilian Gössl · www.beck-aktuell.de · 3. März 2026
- 3. #8/2025Eingeschränkter Zugriffwww.drb.de · 21. August 2025