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21. August 2019
21. August 2019
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2. Februar 2026
2. Februar 2026
(1) Die Freiheitsentziehung darf das Gericht nur auf Antrag der zuständigen Verwaltungsbehörde anordnen.
(2) Der Antrag ist zu begründen. Die Begründung hat folgende Tatsachen zu enthalten:
- 1.
- die Identität des Betroffenen,
- 2.
- den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Betroffenen,
- 3.
- die Erforderlichkeit der Freiheitsentziehung,
- 4.
- die erforderliche Dauer der Freiheitsentziehung sowie
- 5.
- in Verfahren der Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaft die Verlassenspflicht des Betroffenen sowie die Voraussetzungen und die Durchführbarkeit der Abschiebung, Zurückschiebung und Zurückweisung.
(3) Tatsachen nach Absatz 2 Satz 2 können bis zum Ende der letzten Tatsacheninstanz ergänzt werden.
Fachbeiträge • 45
- 1. Abschiebungshaft - und das Vorliegen eines zulässigen HaftantragsEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 18. März 2020
- 2. Antragsbegründung und Anhörung in AbschiebungshaftsachenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 6. Dezember 2012
- 3. RechtslupeEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 11. Oktober 2024
- 4. Die Dauer Abschiebungshaft - und der erforderliche HaftantragEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 14. Oktober 2019
- 5. RückschiebungshaftEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 8. Juni 2016
- 6. Abschiebungshaft 3Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 6. April 2016
- 7. Abschiebehaft - und die Zweifel an der richtigen StaatsangehörigkeitEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 26. September 2016
- 8. Abschiebung und die Zustimmung der StaatsanwaltschaftEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 18. März 2011
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 20/13963 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 27. November 2024
- 2. 21/1848 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 29. September 2025