(1) Das Recht der Beschwerde steht der zuständigen Behörde gegen Entscheidungen über
- 1.
- die Bestellung eines Betreuers oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts,
- 2.
- Umfang, Inhalt oder Bestand einer in Nummer 1 genannten Maßnahme
(2) Das Recht der Beschwerde gegen eine von Amts wegen ergangene Entscheidung steht im Interesse des Betroffenen
- 1.
- dessen Ehegatten oder Lebenspartner, wenn die Ehegatten oder Lebenspartner nicht dauernd getrennt leben, sowie den Eltern, Großeltern, Pflegeeltern, Abkömmlingen und Geschwistern des Betroffenen sowie
- 2.
- einer Person seines Vertrauens
(3) Das Recht der Beschwerde steht dem Verfahrenspfleger zu.
(4) Der Betreuer oder der Vorsorgebevollmächtigte kann gegen eine Entscheidung, die seinen Aufgabenkreis betrifft, auch im Namen des Betroffenen Beschwerde einlegen. Führen mehrere Betreuer oder Vorsorgebevollmächtigte ihr Amt gemeinschaftlich, kann jeder von ihnen für den Betroffenen selbständig Beschwerde einlegen.
Fachbeiträge • 122
- 1. FortsetzungsfeststellungsantragEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 19. Februar 2025
- 2. Tod des Betreuten während des BetreuungsverfahrensEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 19. November 2012
- 3. Keine Einräumung eines Beschwerderechts eines Familienangehörigen bei BetreuerwechselEingeschränkter ZugriffHoffmann · www.hoffmann-anwaltskanzlei.de · 28. September 2018
- 4. Konkludente Hinzuziehung zum BetreuungsverfahrenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 11. Mai 2021
- 5. Fraglicher Vollmachtsmißbrauch - Anordnung KontrollbetreuungEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 24. April 2025
- 6. admin - Betreuungsbüro Skwar - Page 18Betreuungsbüro SkwarEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 8. September 2018
- 7. Keine Bestellung eines Rechtsanwalt als Betreuer, wenn er hierdurch gegen standesrechtliches Tätigkeitsverbot verstoßen würdeEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 17. April 2021
- 8. Allgemeine Hinzuziehung eines Dritten zu einem Betreuungsverfahren als Bestandsverfahren ist nicht zulässigEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 19. Januar 2021
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 18/12427 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates - Drucksache 18/10485 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in FürsorgeangelegenheitenBundestag Drucksachen · 17. Mai 2017
- 2. 19/24445 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und BetreuungsrechtsBundestag Drucksachen · 18. November 2020