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1. Juli 2024
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2. Februar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Unterhaltssachen sind Verfahren, die
- 1.
- die durch Verwandtschaft begründete gesetzliche Unterhaltspflicht,
- 2.
- die durch Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht oder
- 3.
- die Ansprüche nach
- a)
- § 1305 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder
- b)
- § 1615l oder § 1615m des Bürgerlichen Gesetzbuchs
(2) Unterhaltssachen sind auch Verfahren nach § 3 Abs. 2 Satz 3 des Bundeskindergeldgesetzes und § 64 Abs. 2 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes. Die §§ 235 bis 245 sind nicht anzuwenden.
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