(1) Dieses Gesetz dient der Regelung der Nutzung von Gesundheitsdaten zu gemeinwohlorientierten Forschungszwecken und zur datenbasierten Weiterentwicklung des Gesundheitswesens als lernendes System. Das Ziel der Nutzung von Gesundheitsdaten ist, eine sichere, bessere und qualitätsgesicherte Gesundheitsversorgung und Pflege zu gewährleisten, Forschung und Innovation zu fördern und das digitalisierte Gesundheitssystem auf Grundlage einer soliden Datenbasis weiterzuentwickeln.
(2) Dieses Gesetz gilt für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken, zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege sowie zu weiteren im Gemeinwohl liegenden Zwecken.
(3) Die Vorschriften dieses Gesetzes gehen jenen des Fünften und Elften Buches Sozialgesetzbuch vor, soweit Gesundheitsdaten für wissenschaftliche Forschungszwecke und zu weiteren in diesem Gesetz genannten, im Gemeinwohl liegenden Zwecken verarbeitet werden.
Fachbeiträge • 25
- 1. Fokus IT&C - 2. Quartal 2024Eingeschränkter Zugriffwww.oppenhoff.eu · 27. Juni 2024
- 2. Piltz LegalEingeschränkter Zugriffwww.piltz.legal · 4. März 2026
- 3. Piltz LegalEingeschränkter Zugriffwww.piltz.legal · 4. März 2026
- 4. Piltz LegalEingeschränkter Zugriffwww.piltz.legal · 4. März 2026
- 5. Piltz LegalEingeschränkter Zugriffwww.piltz.legal · 4. März 2026
- 6. Piltz LegalEingeschränkter Zugriffwww.piltz.legal · 4. März 2026
- 7. Piltz LegalEingeschränkter Zugriffwww.piltz.legal · 4. März 2026
- 8. Piltz LegalEingeschränkter Zugriffwww.piltz.legal · 4. März 2026
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 21/8279 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im GesundheitswesenBundestag Drucksachen · 30. September 2026
- 2. 20/9046 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz - GDNG)Bundestag Drucksachen · 1. November 2023
- 3. 20/9785 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/9046 - Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz - GDNG)Bundestag Drucksachen · 13. Dezember 2023