(1) Wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind im Sektor Finanzwesen kritische Dienstleistungen im Sinne des § 56 Absatz 4 in Verbindung mit § 2 Nummer 24 des BSI-Gesetzes:
- 1.
- die Bargeldversorgung;
- 2.
- der kartengestützte Zahlungsverkehr;
- 3.
- der konventionelle Zahlungsverkehr;
- 4.
- der Handel mit Wertpapieren und Derivaten sowie die Verrechnung und die Abwicklung von Wertpapier- und Derivatgeschäften.
(2) Die Bargeldversorgung wird in den Bereichen Autorisierung einer Abhebung, Einbringen in den Zahlungsverkehr, Belastung Kundenkonto und Bargeldlogistik erbracht.
(3) Der kartengestützte Zahlungsverkehr wird bei kartengebundenen Zahlungsvorgängen im Sinne der Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (ABl. L 123 vom 19.5.2015, S. 1) in den Bereichen Autorisierung, Einbringen in den Zahlungsverkehr sowie Belastung auf dem Konto des Zahlers und Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfängers erbracht.
(4) Der konventionelle Zahlungsverkehr wird bei Zahlungsvorgängen mittels Überweisung und Lastschrift im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) in den Bereichen Annahme einer Überweisung oder Lastschrift, Einbringen in den Zahlungsverkehr sowie Belastung und Gutschrift auf Kundenkonten erbracht.
(5) Der Handel mit Wertpapieren und Derivaten sowie die Verrechnung und die Abwicklung von Wertpapier- und Derivatgeschäften wird in den Bereichen Einbringen von Aufträgen in den Handel, Ausführung des Handels und Bestandsführung für den Kunden sowie Verrechnung von Wertpapier- und Derivatgeschäften, Verbuchung Wertpapiere und Verbuchung Geld erbracht.
(6) Im Sektor Finanzwesen sind kritische Anlagen solche Anlagen oder Teile davon, die
- 1.
- den in Anhang 6 Teil 3 Spalte B genannten Kategorien zuzuordnen sind und
- 2.
- den Schwellenwert nach Anhang 6 Teil 3 Spalte D erreichen oder überschreiten.
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Öffentliche Quellen • 4
- 1. 20/4434 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. November 2022 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 11. November 2022
- 2. 19/27658 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/27064 - Störung im europäischen Stromnetz und Vorsorge der Bundesregierung bei einem völligen Zusammenbruch der Stromversorgung (Blackout)Bundestag Drucksachen · 17. März 2021
- 3. 20/13300 - Unterrichtung: Technikfolgenabschätzung (TA) Cybersicherheit in der NahrungsmittelversorgungBundestag Drucksachen · 23. Oktober 2024
- 4. 21/6585 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der CybersicherheitBundestag Drucksachen · 22. Juni 2026