(1) Bei der Berechnung des Wohngeldes sind vorbehaltlich des Absatzes 2 und der §§ 7 und 8 sämtliche Haushaltsmitglieder zu berücksichtigen (zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder).
(2) Stirbt ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied, ist dies für die Dauer von zwölf Monaten nach dem Sterbemonat ohne Einfluss auf die bisher maßgebende Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Satz 1 ist nicht mehr anzuwenden, wenn nach dem Todesfall
- 1.
- die Wohnung aufgegeben wird,
- 2.
- die Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder sich mindestens auf den Stand vor dem Todesfall erhöht oder
- 3.
- der auf den Verstorbenen entfallende Anteil der Kosten der Unterkunft in einer Leistung nach § 7 Abs. 1 mindestens teilweise berücksichtigt wird.
Fachbeiträge • 11
- 1. Tilgungsraten bei Eigentumswohnung vom Jobcenter zu übernehmenEingeschränkter ZugriffHelge Hildebrandt · www.sozialberatung-kiel.de · 8. Juni 2012
- 2. Tilgungsraten bei Eigentumswohnung vom Jobcenter zu übernehmenEingeschränkter ZugriffHelge Hildebrandt · www.sozialberatung-kiel.de · 8. Juni 2012
- 3. Tilgungsraten bei Eigentumswohnung vom Jobcenter zu übernehmenEingeschränkter ZugriffHelge Hildebrandt · www.sozialberatung-kiel.de · 8. Juni 2012
- 4. Bewilligung von Wohngeld - Leistungen für Privatschule als EinkommenEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 23. März 2021
- 5. Tilgungsraten bei Eigentumswohnung vom Jobcenter zu übernehmenEingeschränkter ZugriffHelge Hildebrandt · www.sozialberatung-kiel.de · 8. Juni 2012
- 6. Tilgungsraten bei Eigentumswohnung vom Jobcenter zu übernehmenEingeschränkter ZugriffHelge Hildebrandt · www.sozialberatung-kiel.de · 8. Juni 2012
- 7. Tilgungsraten bei Eigentumswohnung vom Jobcenter zu übernehmenEingeschränkter ZugriffHelge Hildebrandt · www.sozialberatung-kiel.de · 8. Juni 2012
- 8. Tilgungsraten bei Eigentumswohnung vom Jobcenter zu übernehmenEingeschränkter ZugriffHelge Hildebrandt · www.sozialberatung-kiel.de · 8. Juni 2012
Öffentliche Quellen • 10
- 1. 19/3288 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Juli 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 6. Juli 2018
- 2. 21/8284 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des WohngeldgesetzesBundestag Drucksachen · 30. September 2026
- 3. 20/3873 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz)Bundestag Drucksachen · 10. Oktober 2022
- 4. 20/689 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses aufgrund stark gestiegener Energiekosten (Heizkostenzuschussgesetz - HeizkZuschG)Bundestag Drucksachen · 15. Februar 2022
- 5. 19/29765 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung weiterer Gesetze (Kitafinanzhilfenänderungsgesetz - KitaFinHÄndG)Bundestag Drucksachen · 18. Mai 2021
- 6. 20/3884 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes und des Elften Buches SozialgesetzbuchBundestag Drucksachen · 10. Oktober 2022
- 7. 20/1065 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/689 - Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses aufgrund stark gestiegener Energiekosten (Heizkostenzuschussgesetz - HeizkZuschG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Susanne Ferschl, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/25 - Warme Wohnung statt sozialer KälteBundestag Drucksachen · 16. März 2022
- 8. 20/9870 - Unterrichtung: Dreiundzwanzigster Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2Bundestag Drucksachen · 15. Dezember 2023