Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. Januar 2016
1. Januar 2016
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5. Januar 2026
5. Januar 2026
Bei der Ermittlung des Jahreseinkommens sind von dem Betrag, der sich nach den §§ 14 und 15 ergibt, jeweils 10 Prozent abzuziehen, wenn zu erwarten ist, dass im Bewilligungszeitraum die folgenden Steuern und Pflichtbeiträge zu leisten sind:
- 1.
- Steuern vom Einkommen,
- 2.
- Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung,
- 3.
- Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Fachbeiträge • 3
- 1. Bewilligung von Wohngeld - Leistungen für Privatschule als EinkommenEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 23. März 2021
- 2. RechtslupeEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 18. Dezember 2025
- 3. BVerwG 5 C 10.11, Urteil vom 09. Februar 2012Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 18/13120 - Unterrichtung: Dritter Bericht der Bundesregierung über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland und Wohngeld- und Mietenbericht 2016Bundestag Drucksachen · 7. Juli 2017
- 2. 19/10816 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes (Wohngeldstärkungsgesetz - WoGStärkG)Bundestag Drucksachen · 11. Juni 2019
- 3. 20/3936 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz)Bundestag Drucksachen · 11. Oktober 2022