Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. Januar 2016
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1. Januar 2023
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5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Die Höchstbeträge für Miete und Belastung (§ 12 Absatz 1), die Mietenstufen (§ 12 Absatz 2) und die Höhe des Wohngeldes (§ 19) sind alle zwei Jahre zu überprüfen. Dabei ist der bundesdurchschnittlichen und regionalen Entwicklung der Wohnkosten sowie der Veränderung der Einkommensverhältnisse und der Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen. Die Bundesregierung berichtet dem Deutschen Bundestag über die Überprüfung nach den Sätzen 1 und 2, über die Durchführung dieses Gesetzes und über die Entwicklung der Mieten für Wohnraum alle zwei Jahre bis zum 30. Juni. Dabei fließen auch miet- und wohnungsmarktrelevante Daten der Länder ein. Bis einschließlich 2025 fließen daneben auch die Einschätzungen der Länder zu den Wirkungen der dauerhaften Heizkostenkomponente nach § 12 Absatz 6 und der Klimakomponente nach § 12 Absatz 7 ein. Der erste erweiterte Bericht erfolgt bis zum 30. Juni 2017.
(2) Die Bundesregierung berichtet dem Deutschen Bundestag über die Lage und Entwicklung der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland alle vier Jahre bis zum 30. Juni. Der nächste Bericht erfolgt bis zum 30. Juni 2017. Eine im gleichen Jahr vorzulegende Berichterstattung nach Absatz 1 ist jeweils zu integrieren.
(3) Zum Zwecke der Evaluierung berichten die Länder nach Ablauf von zwei Jahren spätestens bis zum 31. März 2025 gegenüber dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen über die maßgeblichen Kennzahlen der Experimentierklausel des § 30a.
Fachbeiträge • 3
- 1. Wohngeldgesetz 2016 - Gesetz mit Fallen von Herbert MasslauEingeschränkter Zugriffwww.sozialrecht-schacht.de · 25. August 2026
- 2. Kabinett beschließt Erhöhung des WohngeldesEingeschränkter Zugriffwww.beck-aktuell.de · 14. August 2024
- 3. Wohngeld soll 2025 um 30 Euro steigenEingeschränkter Zugriffwww.beck-aktuell.de · 19. Juli 2024
Öffentliche Quellen • 14
- 1. 18/11351 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/11052 - Energiearmut im Winter in DeutschlandBundestag Drucksachen · 1. März 2017
- 2. 18/13120 - Unterrichtung: Dritter Bericht der Bundesregierung über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland und Wohngeld- und Mietenbericht 2016Bundestag Drucksachen · 7. Juli 2017
- 3. 21/8284 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des WohngeldgesetzesBundestag Drucksachen · 30. September 2026
- 4. 19/11750 - Unterrichtung: Wohngeld- und Mietenbericht 2018Bundestag Drucksachen · 11. Juli 2019
- 5. 19/10816 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes (Wohngeldstärkungsgesetz - WoGStärkG)Bundestag Drucksachen · 11. Juni 2019
- 6. 19/17588 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld im Kontext der CO2-Bepreisung (Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz - WoGCO2BeprEntlG)Bundestag Drucksachen · 4. März 2020
- 7. 20/4230 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz)Bundestag Drucksachen · 2. November 2022
- 8. 20/4356 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/3936 - Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz) b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/4230 - Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz)Bundestag Drucksachen · 9. November 2022