(1) Sofern Postsendungen nicht bereits nach Maßgabe des Zollkodex der Union und sonstiger unionsrechtlicher Vorschriften zu gestellen sind, haben Postdienstleister, die Postdienstleistungen im Sinne des § 3 Nummer 15 des Postgesetzes erbringen, Postsendungen der zuständigen Zollstelle spätestens am nächsten Werktag anzuzeigen und auf Verlangen zur Nachprüfung vorzulegen, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass mit ihnen
- 1.
- Waren unter Verstoß gegen Einfuhr-, Durchfuhr- oder Ausfuhrverbote in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht werden,
- 2.
- verbrauchsteuerpflichtige Waren entgegen verbrauchsteuerrechtlichen Vorschriften oder sonst unzulässigerweise in das, durch das oder aus dem Verbrauchsteuererhebungsgebiet verbracht werden, wobei das unmittelbare Versenden der Ware im Rahmen einer Lieferkette nach dem Verbringen dem Verbringen in das Verbrauchsteuererhebungsgebiet gleichsteht, oder
- 3.
- Barmittel oder gleichgestellte Zahlungsmittel, die im Zusammenhang mit begangenen oder geplanten Straftaten oder Zuwiderhandlungen stehen, in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht werden.
(2) Die Deutsche Post AG ist befugt, für von ihr beförderte Waren, die nach Maßgabe des Zollkodex der Union zu gestellen sind, Zollanmeldungen in Vertretung des Empfängers abzugeben.
(3) § 46 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wird durch diese Vorschrift nicht berührt.
Fachbeiträge • 10
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Öffentliche Quellen • 14
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- 2. 18/10895 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/9987, 18/10319 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des ZollverwaltungsgesetzesBundestag Drucksachen · 18. Januar 2017
- 3. 19/12088 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des ZollfahndungsdienstgesetzesBundestag Drucksachen · 31. Juli 2019
- 4. 21/8282 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der FinanzkriminalitätBundestag Drucksachen · 30. September 2026
- 5. 19/23565 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 98/2013Bundestag Drucksachen · 21. Oktober 2020
- 6. 19/20347 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von PostdienstleisternBundestag Drucksachen · 24. Juni 2020
- 7. 19/27867 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/27124 - Maßnahmen gegen grenzüberschreitende KriminalitätBundestag Drucksachen · 24. März 2021
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