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5. Dezember 2025
5. Dezember 2025
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16. März 2026
16. März 2026
(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bescheinigt dem unmittelbaren Erwerber auf Antrag die Unbedenklichkeit eines Erwerbs im Sinne des § 55, wenn dem Erwerb keine Bedenken im Hinblick auf die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder in Bezug auf Projekte oder Programme von Unionsinteresse im Sinne des Artikels 8 der Verordnung (EU) 2019/452 entgegenstehen (Unbedenklichkeitsbescheinigung). In dem Antrag sind insbesondere der Erwerb, der Erwerber, das zu erwerbende inländische Unternehmen und die Beteiligungsstrukturen an dem Erwerber anzugeben sowie die Geschäftsfelder des Erwerbers und des zu erwerbenden inländischen Unternehmens in den Grundzügen darzustellen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bestimmt durch Allgemeinverfügung weitere Informationen und Unterlagen, die in dem Antrag anzugeben sind, einschließlich für die Prüfung erforderliche personenbezogene Daten, sowie die Form des Antrags. Die Allgemeinverfügung ist im Bundesanzeiger bekannt zu machen.
(2) Die Unbedenklichkeitsbescheinigung gilt als erteilt, wenn das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz nicht innerhalb der in § 14a Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Absatz 3 Satz 1 des Außenwirtschaftsgesetzes genannten Frist ein Prüfverfahren nach § 55 eröffnet.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn ein Prüfverfahren nach § 55 Absatz 3 eingeleitet wurde oder eine Pflicht zur Meldung nach § 55a Absatz 4 Satz 1 besteht.
Fußnote
(+++ §§ 55 bis 62a: Zur Anwendung in der ab 1.5.2021 geltenden Fassung vgl. § 82a Abs. 1 Satz 1 +++)
(+++ §§ 55 bis 62a: Zur Anwendung in den Fassungen der AWV2013ÄndV 15, AWV2013ÄndV 16 und AWV2013ÄndV 17 vgl. § 82b Satz 1 +++)
Fachbeiträge • 11
- 1. Einführung einer europäischen InvestitionskontrolleEingeschränkter Zugriffwww.blomstein.com · 20. September 2017
- 2. Der Referentenentwurf der 17. Änderungsverordnung der AWV - eine erste AnalyseEingeschränkter Zugriffwww.blomstein.com · 27. Januar 2021
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Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/375 - Verordnung: Elfte Verordnung zur Änderung der AußenwirtschaftsverordnungBundestag Drucksachen · 5. Januar 2018
- 2. 18/13417 - Verordnung: Neunte Verordnung zur Änderung der AußenwirtschaftsverordnungBundestag Drucksachen · 25. August 2017
- 3. 19/20144 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/18700 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/18895, 19/19375 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze c) zu dem Antrag der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer, Dr. Marcel Klinge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/18673 - Selbstbewusstsein statt Abschottung - Für ein liberales Außenwirtschaftsrecht trotz Corona-Pandemie d) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Anja Hajduk, Sven-Christian Kindler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/18703 - Schlüsseltechnologien und europäische Souveränität im Zuge der COVID-19-Pandemie schützenBundestag Drucksachen · 17. Juni 2020
- 4. 19/21540 - Unterrichtung: Dreiundzwanzigstes Hauptgutachten der Monopolkommission Wettbewerb 2020Bundestag Drucksachen · 3. August 2020