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4. Februar 2025
4. Februar 2025
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29. Juli 2026
29. Juli 2026
(1) Flugplätze (Flughäfen, Landeplätze und Segelfluggelände) dürfen nur mit Genehmigung angelegt oder betrieben werden. Der Bau oder Ausbau eines Flughafens liegt im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. Im Genehmigungsverfahren für Flugplätze, die einer Planfeststellung bedürfen, ist die Umweltverträglichkeit zu prüfen. § 47 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung bleibt unberührt. Die Genehmigung kann mit Auflagen verbunden und befristet werden.
(2) Vor Erteilung der Genehmigung ist besonders zu prüfen, ob die geplante Maßnahme den Erfordernissen der Raumordnung entspricht und ob die Erfordernisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Städtebaus und der Schutz vor Fluglärm angemessen berücksichtigt sind. §§ 4 und 5 des Raumordnungsgesetzes bleiben unberührt. Ist das in Aussicht genommene Gelände ungeeignet oder rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet wird, ist die Genehmigung zu versagen. Ergeben sich später solche Tatsachen, so kann die Genehmigung widerrufen werden.
(3) Die Genehmigung eines Flughafens, der dem allgemeinen Verkehr dienen soll, ist außerdem zu versagen, wenn durch die Anlegung und den Betrieb des beantragten Flughafens die öffentlichen Interessen in unangemessener Weise beeinträchtigt werden.
(4) Die Genehmigung ist zu ergänzen oder zu ändern, wenn dies nach dem Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens (§§ 8 bis 10) notwendig ist. Eine Änderung der Genehmigung ist auch erforderlich, wenn die Anlage oder der Betrieb des Flugplatzes wesentlich erweitert oder geändert werden soll.
(5) Für das Genehmigungsverfahren gelten § 73 Absatz 3a, § 75 Absatz 1a sowie § 74 Abs. 4 und 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes über die Bekanntgabe entsprechend. Für die in § 8 Abs. 1 bezeichneten Flugplätze gilt für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens auch § 10 Absatz 4 und 5 entsprechend.
(6) Im Falle des Absatzes 5 Satz 2 hat der Widerspruch eines Dritten gegen die Erteilung der Genehmigung keine aufschiebende Wirkung. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung des Genehmigungsbescheides gestellt und begründet werden. Darauf ist in der Rechtsbehelfsbelehrung hinzuweisen.
(7) Ist nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Genehmigungsverfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, so bedarf es keiner förmlichen Erörterung im Sinne des § 18 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung.
Fachbeiträge • 80
- 1. "Kleine Düse" in Mülheim/EssenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 26. Februar 2010
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- 6. LMU KlinikumEingeschränkter Zugriffwww.lmu-klinikum.de · 24. Januar 2020
- 7. LMU KlinikumEingeschränkter Zugriffwww.lmu-klinikum.de · 24. Januar 2020
- 8. Fluglärm: Wertminderung eines Grundbesitzes wegen FluglärmsEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 18. Februar 2013
Öffentliche Quellen • 24
- 1. 19/3491 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/3260 - Lärmsituation am Flughafen DüsseldorfBundestag Drucksachen · 20. Juli 2018
- 2. 18/11526 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/11324 Luftrettung und Landeplätze nach Inkrafttreten der geänderten Luftverkehrs-OrdnungBundestag Drucksachen · 15. März 2017
- 3. 18/11324 - Kleine Anfrage: Luftrettung und Landeplätze nach Inkrafttreten der geänderten Luftverkehrs-OrdnungBundestag Drucksachen · 16. Februar 2017
- 4. 18/11499 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der UmweltverträglichkeitsprüfungBundestag Drucksachen · 13. März 2017
- 5. 19/10034 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/9259 - Geschäftsluftfahrt in DeutschlandBundestag Drucksachen · 9. Mai 2019
- 6. 19/14481 - Kleine Anfrage: Eröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg - TerminierungBundestag Drucksachen · 24. Oktober 2019
- 7. 19/14997 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/14481 - Eröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg - TerminierungBundestag Drucksachen · 11. November 2019
- 8. 21/8208 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. September 2026 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 25. September 2026