(1) Beteiligungen an einem anderen Unternehmen nach § 1 sind in der Eröffnungsbilanz mit dem Betrag anzusetzen, der dem ausgewiesenen anteiligen Eigenkapital (§ 26 Abs. 1) in der Eröffnungsbilanz dieses Unternehmens entspricht. Steht dem anderen Unternehmen eine Ausgleichsforderung oder eine Forderung auf Einzahlung von Eigenkapital gegen das beteiligte Unternehmen zu, so sind diese unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen gesondert auszuweisen. Andere Beteiligungen sind mit ihrem Verkehrswert anzusetzen. Satz 3 darf auch auf Beteiligungen nach Satz 1 angewandt werden.
(2) Aktien und andere Wertpapiere, die an einer Börse zum amtlichen Handel oder zum geregelten Markt zugelassen oder in den Freiverkehr einbezogen sind, sind mit ihrem Kurswert am Stichtag der Eröffnungsbilanz anzusetzen.
(3) Ausleihungen, die vor dem 1. Juli 1990 begründet wurden, sind mit der Wirkung auf Deutsche Mark umzustellen, daß für zwei Mark der Deutschen Demokratischen Republik eine Deutsche Mark anzusetzen ist.
Fachbeiträge • 3
- 1. Entscheidung DetailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
- 2. Decision detailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
- 3. Entscheidung DetailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
Öffentliche Quellen • 8
- 1. 10/317 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Vierten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Bilanzrichtlinie-Gesetz)Bundestag Drucksachen · 26. August 1983
- 2. 12/255 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 12/204, 12/216 - Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung von Hemmnissen bei der Privatisierung von Unternehmen und zur Förderung von Investitionen zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP - Drucksache 12/103 - Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung von Hemmnissen bei der Privatisierung von Unternehmen und zur Förderung von InvestitionenBundestag Drucksachen · 13. März 1991
- 3. 12/103 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung von Hemmnissen bei der Privatisierung von Unternehmen und zur Förderung von InvestitionenBundestag Drucksachen · 19. Februar 1991
- 4. 12/4475 - Unterrichtung: Bekanntmachung von Rechenschaftsberichten der politischen Parteien für das Kalenderjahr 1991 (2. Teil)Bundestag Drucksachen · 4. März 1993
- 5. 12/8490 - Unterrichtung: Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1994 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung des Bundes 1992)Bundestag Drucksachen · 24. Oktober 1994
- 6. 12/7588 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 12/4887, 12/5108, 12/5190 Nr. 1.2 - Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen und über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage (Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - EALG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Rolf Schwanitz, Angelika Barbe, Holger Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 12/6066 - Beseitigung der Investitionshemmnisse im eigentumsrechtlichen Bereich der neuen Bundesländer und Sicherung des RechtsfriedensBundestag Drucksachen · 18. Mai 1994
- 7. 13/3688 - Antwort: Liquidation und Umwandlung von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) und deren kooperativen Einrichtungen auf der Grundlage des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG)Bundestag Drucksachen · 6. Februar 1996
- 8. 13/7480 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Steuerreformgesetzes 1999Bundestag Drucksachen · 22. April 1997