Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. März 2023
1. März 2023
>
Version
31. Dezember 2024
31. Dezember 2024
(1) Auf die Spaltung eines Rechtsträgers zur Neugründung sind die Vorschriften des Zweiten Abschnitts entsprechend anzuwenden, jedoch mit Ausnahme der §§ 129 und 130 Abs. 2 sowie der nach § 125 entsprechend anzuwendenden §§ 4, 7 und 16 Abs. 1 und des § 27. An die Stelle der übernehmenden Rechtsträger treten die neuen Rechtsträger, an die Stelle der Eintragung der Spaltung im Register des Sitzes jeder der übernehmenden Rechtsträger tritt die Eintragung jedes der neuen Rechtsträger in das Register.
(2) Auf die Gründung der neuen Rechtsträger sind die für die jeweilige Rechtsform des neuen Rechtsträgers geltenden Gründungsvorschriften anzuwenden, soweit sich aus diesem Buch nichts anderes ergibt. Den Gründern steht der übertragende Rechtsträger gleich. Vorschriften, die für die Gründung eine Mindestzahl der Gründer vorschreiben, sind nicht anzuwenden.
(3) Bei einer Ausgliederung zur Neugründung ist ein Spaltungsbericht nicht erforderlich.
Fachbeiträge • 8
- 1. Rechtsprechungsdatenbank - Seite 33 - @legalEingeschränkter Zugriff@Legal Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.at.legal · 8. November 2011
- 2. Abspaltung – ein Signal an die BrancheEingeschränkter ZugriffMaximilian Bausch · www.dr-schulte.de · 20. November 2025
- 3. Rechtsprechungsdatenbank - Seite 32 - @legalEingeschränkter Zugriff@Legal Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.at.legal · 20. September 2011
- 4. Gründung einer UG im Wege der Abspaltung zur Neugründung unzulässigEingeschränkter Zugriffwww.gvw.com · 9. September 2026
- 5. Neugründung einer Unternehmergesellschaft durch AbspaltungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 26. Mai 2011
- 6. Entscheidung DetailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
- 7. Decision detailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
- 8. Sacheinlagenverbot: Keine Neugründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) durch AbspaltungEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 24. Mai 2011
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 20/3822 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der UmwandlungsrichtlinieBundestag Drucksachen · 5. Oktober 2022
- 2. 19/28177 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)Bundestag Drucksachen · 31. März 2021