(1) Die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers hat folgende Wirkungen:
- 1.
- Das Vermögen der übertragenden Rechtsträger geht einschließlich der Verbindlichkeiten auf den übernehmenden Rechtsträger über.
- 2.
- Die übertragenden Rechtsträger erlöschen. Einer besonderen Löschung bedarf es nicht.
- 3.
- Die Anteilsinhaber der übertragenden Rechtsträger werden Anteilsinhaber des übernehmenden Rechtsträgers; dies gilt nicht, soweit der übernehmende Rechtsträger oder ein Dritter, der im eigenen Namen, jedoch für Rechnung dieses Rechtsträgers handelt, Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers ist oder der übertragende Rechtsträger eigene Anteile innehat oder ein Dritter, der im eigenen Namen, jedoch für Rechnung dieses Rechtsträgers handelt, dessen Anteilsinhaber ist. Rechte Dritter an den Anteilen oder Mitgliedschaften der übertragenden Rechtsträger bestehen an den an ihre Stelle tretenden Anteilen oder Mitgliedschaften des übernehmenden Rechtsträgers weiter.
- 4.
- Der Mangel der notariellen Beurkundung des Verschmelzungsvertrags und gegebenenfalls erforderlicher Zustimmungs- oder Verzichtserklärungen einzelner Anteilsinhaber wird geheilt.
(2) Mängel der Verschmelzung lassen die Wirkungen der Eintragung nach Absatz 1 unberührt.
Fachbeiträge • 140
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- 5. BAG, Urteil v. 12.06.2019Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 12. Juni 2019
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Öffentliche Quellen • 16
- 1. 12/6699 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (UmwBerG)Bundestag Drucksachen · 1. Februar 1994
- 2. 13/10332 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 13/8444 - Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kaufmanns- und Firmenrechts und zur Änderung anderer handels- und gesellschaftsrechtlicher Vorschriften (Handelsrechtsreformgesetz - HRefG)Bundestag Drucksachen · 1. April 1998
- 3. 14/7515 - Unterrichtung: Bericht der Regierungskommission Corporate Governance "Unternehmensführung - Unternehmenskontrolle - Modernisierung des Aktienrechts"Bundestag Drucksachen · 14. August 2001
- 4. 15/5693 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/5092- Entwurf eines Gesetzes zur Unternehmensintengrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)Bundestag Drucksachen · 15. Juni 2005
- 5. 16/3315 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/2710, 16/2934- Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)Bundestag Drucksachen · 8. November 2006
- 6. 15/5092 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Unternehmensintengrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)Bundestag Drucksachen · 14. März 2005
- 7. 16/2919 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des UmwandlungsgesetzesBundestag Drucksachen · 12. Oktober 2006
- 8. 16/12550 - Unterrichtung: Bekanntmachung von Rechenschaftsberichten politischer Parteien für das Kalenderjahr 2007 (1. Teil - Bundestagsparteien)Bundestag Drucksachen · 2. April 2009