(1) Bei Neubauten oder umfassenden Umbauten von Personenbahnsteigen sollen in der Regel die Bahnsteigkanten auf eine Höhe von 0,76 m über Schienenoberkante gelegt werden; Höhen von unter 0,38 m und über 0,96 m sind unzulässig. Bahnsteige, an denen ausschließlich Stadtschnellbahnen halten, sollen auf eine Höhe von 0,96 m über Schienenoberkante gelegt werden. In Gleisbogen ist auf die Überhöhung Rücksicht zu nehmen.
(2) Feste Gegenstände auf Personenbahnsteigen (Säulen und dergleichen) müssen bis zu einer Höhe von 3,05 m über Schienenoberkante mindestens 3,00 m von Gleismitte entfernt sein. Bei bestehenden Anlagen mit geringem Verkehr darf das Maß von 3,00 m bis auf 2,70 m unterschritten werden; Ausnahmen von diesem Mindestmaß sind zulässig (§ 3 Abs. 1 Nr. 2).
| (3) Auf Bahnsteigen an Gleisen, die mit einer Geschwindigkeit von mehr als 160 km/h befahren werden, sind die bei Durchfahrten freizuhaltenden Flächen zu kennzeichnen; bei mehr als 200 km/h sind Vorkehrungen zu treffen, daß sich keine Reisenden im Gefahrenbereich auf den Bahnsteigen aufhalten. |
(4) Für den Schutz der Reisenden, die Übergänge (§ 11 Abs. 1 Satz 2) überschreiten müssen, ist zu sorgen.
| Bei Gleisen, die mit einer Geschwindigkeit von mehr als 160 km/h befahren werden, sind Übergänge unzulässig. |
(5) Seitenrampen, an denen Güterwagen mit nach außen aufschlagenden Türen be- oder entladen werden sollen, dürfen nicht höher als 1,10 m sein. Die Höhe darf 1,00 m nicht überschreiten, wenn dort nach außen aufschlagende Einsteigetüren von Reisezugwagen geöffnet werden müssen. Andere Seitenrampen zum Be- oder Entladen von Wagen dürfen - ausgenommen an Hauptgleisen - bis zu 1,20 m über Schienenoberkante hoch sein.
(6) Für die Dauer von Bauarbeiten darf von den Vorschriften der Absätze 1, 2, 4 Satz 2 und Absatz 5 abgewichen werden, wenn die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen getroffen sind.
Fachbeiträge • 2
- 1. BVerwG 9 C 2.05, Urteil vom 05. April 2006Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 2. BVerwG 9 C 1.05, Urteil vom 05. April 2006Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 10
- 1. 19/2083 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Mai 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 11. Mai 2018
- 2. 19/5165 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/4710 - Barrierefreiheit und Bahnsteighöhen im deutschen SchienennetzBundestag Drucksachen · 19. Oktober 2018
- 3. 19/4710 - Kleine Anfrage: Barrierefreiheit und Bahnsteighöhen im deutschen SchienennetzBundestag Drucksachen · 2. Oktober 2018
- 4. 19/28 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. Oktober 2017 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 3. November 2017
- 5. 19/14819 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verwirklichung der Barrierefreiheit im EisenbahnverkehrBundestag Drucksachen · 6. November 2019
- 6. 19/18841 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/17665 - Physische Barrierefreiheit an Bahnhöfen – barrierefrei auf den Bahnsteig und in den ZugBundestag Drucksachen · 24. April 2020
- 7. 20/13684 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. November 2024 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 8. November 2024
- 8. 20/10519 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/10209 - Barrierefreies Reisen in Nah- und FernverkehrszügenBundestag Drucksachen · 29. Februar 2024