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1. Juni 2016
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23. Januar 2026
23. Januar 2026
(1) Die Errichtung, die wesentliche Änderung und der Betrieb von Stauanlagen dürfen nur zugelassen werden, wenn durch geeignete Einrichtungen und Betriebsweisen die Durchgängigkeit des Gewässers erhalten oder wiederhergestellt wird, soweit dies erforderlich ist, um die Bewirtschaftungsziele nach Maßgabe der §§ 27 bis 31 zu erreichen.
(2) Entsprechen vorhandene Stauanlagen nicht den Anforderungen nach Absatz 1, so hat die zuständige Behörde die Anordnungen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit zu treffen, die erforderlich sind, um die Bewirtschaftungsziele nach Maßgabe der §§ 27 bis 31 zu erreichen.
(3) Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes führt bei Stauanlagen an Bundeswasserstraßen, die von ihr errichtet oder betrieben werden, die nach den Absätzen 1 und 2 erforderlichen Maßnahmen im Rahmen ihrer Aufgaben nach dem Bundeswasserstraßengesetz hoheitlich durch.
Fachbeiträge • 16
- 1. Deutsche GesetzeEingeschränkter ZugriffRa-Micro · www.ra-micro.de · 29. August 2026
- 2. Anstauen von Oberflächenwasser zur landwirtschaftlichen NutzungEingeschränkter ZugriffAnnette Schäfer · www.annette-schaefer.de · 9. Juni 2026
- 3. WasserkraftwerkeEingeschränkter Zugriffwww.ihk-muenchen.de · 17. September 2020
- 4. Gutachten zur Erforderlichkeit von DurchgängigkeitsmaßnahmenEingeschränkter ZugriffLara Schmidt · www.fuesser.de · 21. Januar 2026
- 5. BVerwG 7 C 3.05, Urteil vom 16. März 2006Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 6. BVerwG 9 A 40.07, Urteil vom 18. März 2009Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 7. BVerwG 9 A 37.07, Urteil vom 18. März 2009Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 8. BVerwG 9 A 35.07, Urteil vom 18. März 2009Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 16
- 1. 18/13000 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018)Bundestag Drucksachen · 11. August 2017
- 2. 19/1415 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/1128 - Biodiversität in und an FlüssenBundestag Drucksachen · 27. März 2018
- 3. 19/1128 - Kleine Anfrage: Biodiversität in und an FlüssenBundestag Drucksachen · 8. März 2018
- 4. 18/11946 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer wasserrechtlichen Genehmigung für Behandlungsanlagen für Deponiesickerwasser und zur Änderung der Vorschriften zur Eignungsfeststellung für Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender StoffeBundestag Drucksachen · 12. April 2017
- 5. 19/3400 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019)Bundestag Drucksachen · 10. August 2018
- 6. 19/5812 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/4778 - Zustand unserer Gewässer - Umsetzung der WasserrahmenrichtlinieBundestag Drucksachen · 14. November 2018
- 7. 19/1700 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018)Bundestag Drucksachen · 4. Mai 2018
- 8. 19/11800 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020)Bundestag Drucksachen · 9. August 2019