Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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23. Dezember 2025
23. Dezember 2025
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23. Januar 2026
23. Januar 2026
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1. April 2026
1. April 2026
(1) Bei Vorhaben nach den §§ 11a und 11c kann die zuständige Behörde auf Antrag oder mit Zustimmung des Trägers des Vorhabens und auf dessen Kosten in jeder Stufe des Verfahrens einen Dritten als Projektmanager, der als Verwaltungshelfer beschäftigt werden kann, mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten beauftragen. Dies kann insbesondere folgende Verfahrensschritte umfassen:
- 1.
- die Erstellung von Verfahrensleitplänen unter Bestimmung von Verfahrensabschnitten und Zwischenterminen,
- 2.
- die Fristenkontrolle,
- 3.
- die Koordinierung von erforderlichen Sachverständigengutachten,
- 4.
- das Qualitätsmanagement der Anträge und Unterlagen der Vorhabenträger,
- 5.
- bei Bewilligungsverfahren eine erste Auswertung der eingereichten Stellungnahmen,
- 6.
- den Entwurf der Niederschrift über den Erörterungstermin,
- 7.
- den Entwurf der Zulassungsentscheidung sowie
- 8.
- die Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen.
(2) Die Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens trifft allein die zuständige Behörde.
(3) Stimmt der Vorhabenträger zu, kann die zuständige Behörde bei der Beauftragung des Projektmanagers mit diesem vereinbaren, dass die Zahlungspflicht unmittelbar zwischen Vorhabenträger und Projektmanager entsteht und eine Abrechnung zwischen diesen erfolgt. Der Projektmanager ist verpflichtet, die Abrechnungsunterlagen ebenfalls der zuständigen Behörde zu übermitteln. Die zuständige Behörde prüft, ob die vom Projektmanager abgerechneten Leistungen dem jeweiligen Auftrag entsprechen, und teilt dem Vorhabenträger das Ergebnis dieser Prüfung unverzüglich mit.
Fachbeiträge • 4
- 1. VKU-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Geothermiebeschleunigungsgesetzes vom 02.07.2025Eingeschränkter Zugriffwww.vku.de · 21. Juli 2025
- 2. VKU-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Geothermiebeschleunigungsgesetzes vom 02.07.2025Eingeschränkter Zugriffwww.vku.de · 21. Juli 2025
- 3. Rechtlicher Rahmen für Geothermie und Wärmepumpen: Referentenentwurf 2025Eingeschränkter ZugriffLisa Schmölling · www.cbh.de · 5. August 2025
- 4. Update Umweltrecht - GesetzgebungEingeschränkter Zugriffwww.bbgundpartner.de · 17. April 2026
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 21/1928 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der WärmeversorgungBundestag Drucksachen · 1. Oktober 2025
- 2. 21/2506 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 3. November 2025
- 3. 21/4099 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Infrastruktur-ZukunftsgesetzesBundestag Drucksachen · 11. Februar 2026