(1) Inhalts- und Nebenbestimmungen sind auch nachträglich sowie auch zu dem Zweck zulässig, nachteilige Wirkungen für andere zu vermeiden oder auszugleichen.
(2) Die zuständige Behörde kann durch Inhalts- und Nebenbestimmungen insbesondere
- 1.
- Anforderungen an die Beschaffenheit einzubringender oder einzuleitender Stoffe stellen,
- 2.
- Maßnahmen anordnen, die
- a)
- in einem Maßnahmenprogramm nach § 82 enthalten oder zu seiner Durchführung erforderlich sind,
- b)
- geboten sind, damit das Wasser mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt sparsam verwendet wird,
- c)
- der Feststellung der Gewässereigenschaften vor der Benutzung oder der Beobachtung der Gewässerbenutzung und ihrer Auswirkungen dienen,
- d)
- zum Ausgleich einer auf die Benutzung zurückzuführenden nachteiligen Veränderung der Gewässereigenschaften erforderlich sind,
- 3.
- die Bestellung verantwortlicher Betriebsbeauftragter vorschreiben, soweit nicht die Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten nach § 64 vorgeschrieben ist oder angeordnet werden kann,
- 4.
- dem Benutzer angemessene Beiträge zu den Kosten von Maßnahmen auferlegen, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts getroffen hat oder treffen wird, um eine mit der Benutzung verbundene Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu vermeiden oder auszugleichen.
(3) Für die Bewilligung gilt Absatz 1 mit der Maßgabe, dass nachträglich nur Inhalts- und Nebenbestimmungen im Sinne von Absatz 2 Nummer 1 bis 4 zulässig sind.
Fachbeiträge • 11
- 1. Kümmerlein – Anpassung bestandskräftiger Planfeststellungsbeschlüsse an Vorgaben der EUEingeschränkter ZugriffMake It Simple · www.kuemmerlein.de · 22. Dezember 2020
- 2. Wasser-Notbremse München: Trinkwassernutzung eingeschränktEingeschränkter Zugriffwww.roedl.com · 15. September 2026
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- 5. Mehr fürs Moor? - Der „Vorschlag des BMUKN zur Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz“Eingeschränkter ZugriffElisa Goetze · www.baumann-rechtsanwaelte.de · 15. Oktober 2025
- 6. Verfahrensinformation zu 7 B 5.17Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 7. BVerwG 7 C 11.17, Urteil vom 22. November 2018Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 8. BVerwG 3 A 16.15, Urteil vom 12. April 2018Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 19/4463 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschränkung des marinen Geo-EngineeringsBundestag Drucksachen · 24. September 2018
- 2. 18/11946 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer wasserrechtlichen Genehmigung für Behandlungsanlagen für Deponiesickerwasser und zur Änderung der Vorschriften zur Eignungsfeststellung für Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender StoffeBundestag Drucksachen · 12. April 2017
- 3. 19/2217 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. Mai 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 18. Mai 2018
- 4. 18/10883 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung raumordnungsrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 18. Januar 2017
- 5. 21/3012 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/2505 - Veräußerung von Energieunternehmen und Sicherung von EnergieinfrastrukturBundestag Drucksachen · 1. Dezember 2025
- 6. 21/4786 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über IndustrieemissionenBundestag Drucksachen · 18. März 2026