(1) Wer als Unternehmer Verbrauchern Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet oder als Anbieter dieser Waren gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat neben dem Gesamtpreis auch den Grundpreis unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar anzugeben. Auf die Angabe des Grundpreises kann verzichtet werden, wenn dieser mit dem Gesamtpreis identisch ist.
(2) Wer als Unternehmer Verbrauchern lose Ware nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet oder als Anbieter dieser Waren gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat lediglich den Grundpreis anzugeben.
(3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf
- 1.
- Waren, die über ein Nenngewicht oder Nennvolumen von weniger als 10 Gramm oder 10 Milliliter verfügen;
- 2.
- Waren, die verschiedenartige Erzeugnisse enthalten, die nicht miteinander vermischt oder vermengt sind;
- 3.
- Waren, die von kleinen Direktvermarktern, insbesondere Hofläden, Winzerbetrieben oder Imkern, sowie kleinen Einzelhandelsgeschäften, insbesondere Kiosken, mobilen Verkaufsstellen oder Ständen auf Märkten oder Volksfesten, angeboten werden, bei denen die Warenausgabe überwiegend im Wege der Bedienung erfolgt, es sei denn, dass das Warensortiment im Rahmen eines Vertriebssystems bezogen wird;
- 4.
- Waren, die im Rahmen einer Dienstleistung angeboten werden;
- 5.
- Waren, die in Getränke- und Verpflegungsautomaten angeboten werden;
- 6.
- Kau- und Schnupftabak mit einem Nenngewicht bis 25 Gramm;
- 7.
- kosmetische Mittel, die ausschließlich der Färbung oder Verschönerung der Haut, des Haares oder der Nägel dienen;
- 8.
- Parfüms und parfümierte Duftwässer, die mindestens 3 Volumenprozent Duftöl und mindestens 70 Volumenprozent reinen Ethylalkohol enthalten.
Fachbeiträge • 156
- 1. BGH, Urteil vom 3. Juli 2003, AZ: I ZR 66/01Eingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 2. Online-Lebensmittelhändler müssen Pflichtangaben erfüllenEingeschränkter ZugriffGiuliana Kolb · www.lhr-law.de · 24. September 2024
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- 4. Werben mit Bio-HerstellungEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Frank Weiß · www.ratgeberrecht.eu · 12. September 2023
- 5. Preisangaben falsch? Diese Fehler führen zu AbmahnungenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Frank Weiß · www.ratgeberrecht.eu · 7. März 2025
- 6. Angabe eines Teilzahlungspreises als EndpreisEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Frank Weiß · www.ratgeberrecht.eu · 22. August 2014
- 7. Grundpreisangabe bei Produkten in KapselformEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Frank Weiß · www.ratgeberrecht.eu · 24. Juni 2025
- 8. PreiswerbungEingeschränkter ZugriffKevin Heitmeier · www.lhr-law.de · 3. August 2021
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 20/7625 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/6824 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer GesetzeBundestag Drucksachen · 5. Juli 2023