(1) Wer als Unternehmer Verbrauchern Elektrizität, Gas, Fernwärme oder Wasser leitungsgebunden anbietet oder als Anbieter dieser Waren gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat den Arbeits- oder Mengenpreis im Angebot oder in der Werbung anzugeben.
(2) Wer an einem öffentlich zugänglichen Ladepunkt Verbrauchern das punktuelle Aufladen von elektrisch betriebenen Fahrzeugen nach der Ladesäulenverordnung anbietet, hat beim Einsatz eines für das punktuelle Aufladen vorgesehenen Bezahlverfahrens den für den jeweiligen Ladepunkt geltenden Arbeitspreis an dem Ladepunkt oder in dessen unmittelbarer Nähe anzugeben. Die Preisangabe hat mindestens zu erfolgen mittels
- 1.
- eines Aufdrucks, Aufklebers oder Preisaushangs,
- 2.
- einer Anzeige auf einem Display des Ladepunktes oder
- 3.
- einer registrierungsfreien und kostenlosen mobilen Webseite oder Abrufoption für eine Anzeige auf dem Display eines mobilen Endgerätes, auf die am Ladepunkt oder in dessen unmittelbarer Nähe hingewiesen wird.
(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1 oder 2 zusätzlich leistungsabhängige oder nicht verbrauchsabhängige Preise fordert, hat diese vollständig in unmittelbarer Nähe der Angabe des Arbeits- oder Mengenpreises oder des Ladepunktes anzugeben.
(4) Als Mengeneinheit ist für die Angabe des Arbeitspreises bei Elektrizität, Gas und Fernwärme 1 Kilowattstunde und für die Angabe des Mengenpreises bei Wasser 1 Kubikmeter zu verwenden.
Fachbeiträge • 8
- 1. PreiswerbungEingeschränkter ZugriffKevin Heitmeier · www.lhr-law.de · 3. August 2021
- 2. Neue Regelungen für die Werbung mit PreisermäßigungenEingeschränkter ZugriffKevin Heitmeier · www.lhr-law.de · 13. August 2021
- 3. Änderung der Preisangabenverordnung - Was zu tun ist?Eingeschränkter ZugriffMichael Ullrich · www.goldberg.de · 1. Dezember 2021
- 4. Die neue Preisangabenverordnung - was ändert sich?Eingeschränkter ZugriffLisa Schmölling · www.cbh.de · 16. November 2021
- 5. Preisangaben / Preisangabenverordnung und UWGEingeschränkter ZugriffAndreas Böhm, Ll.M., Ra, Fa, Dipl.-Kfm · www.boehmanwaltskanzlei.de · 22. Oktober 2008
- 6. Preisangaben / Preisangabenverordnung und UWGEingeschränkter ZugriffAndreas Böhm, Ll.M., Ra, Fa, Dipl.-Kfm · www.boehmanwaltskanzlei.de · 22. Oktober 2008
- 7. Update Umweltrecht - GesetzgebungEingeschränkter Zugriffwww.bbgundpartner.de · 22. Juli 2025
- 8. Novelle der Preisangabenverordnung beschlossenEingeschränkter ZugriffRedaktion · www.wettbewerbszentrale.de · 8. November 2021
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 20/3163 - Unterrichtung: 8. Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 62 des Energiewirtschaftsgesetzes Energie 2021: Wettbewerbschancen bei Strombörsen, E-Ladesäulen und Wasserstoff nutzen - Drucksache 19/32686 - Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 18. August 2022
- 2. 20/8700 - Unterrichtung: 9. Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 62 des Energiewirtschaftsgesetzes Energie 2023: Mit Wettbewerb aus der EnergiekriseBundestag Drucksachen · 11. Oktober 2023