(1) Der Stiftungsvorstand besteht aus der oder dem Vorsitzenden und höchstens zwei weiteren Mitgliedern. Ein Mitglied des Stiftungsvorstandes muss selbst leistungsberechtigt im Sinne dieses Gesetzes sein.
(2) Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes werden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Zustimmung des Stiftungsrates bestellt.
(3) Die Amtszeit des Stiftungsvorstandes beträgt fünf Jahre. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, wird für den Rest der Amtszeit eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger bestellt. Wiederholte Bestellung ist zulässig.
(4) Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind ehrenamtlich tätig; sie haben Anspruch auf Ersatz ihrer notwendigen Auslagen. Mitglieder des Stiftungsvorstandes, die selbst leistungsberechtigt im Sinne dieses Gesetzes sind, haben Anspruch auf Ersatz ihrer notwendigen Assistenzkosten.
(5) Der Stiftungsvorstand führt die Beschlüsse des Stiftungsrates aus und führt die Geschäfte der Stiftung. Zu diesen Geschäften gehören insbesondere die Vergabe der Stiftungsmittel und die Überwachung ihrer zweckentsprechenden und wirtschaftlichen Verwendung durch die Stiftung. Er vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.
(6) Zur Unterstützung bei der Erfüllung seiner Aufgaben kann der Vorstand im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium der Finanzen bis zu zwei hauptamtliche Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer anstellen.
(7) Das Nähere regelt die Satzung.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 19/3209 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/2817 - Projekte der Conterganstiftung - Ausrichtung, Mittelvergabe und Nutzen für die BetroffenenBundestag Drucksachen · 4. Juli 2018
- 2. 19/4946 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Oktober 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 12. Oktober 2018
- 3. 18/13696 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Zeit vom 16. bis 23. Oktober 2017 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 23. Oktober 2017
- 4. 19/12415 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über die Struktur der Conterganstiftung für behinderte Menschen sowie über die gegebenenfalls notwendige Weiterentwicklung der entsprechenden Vorschriften des ConterganstiftungsgesetzesBundestag Drucksachen · 14. Juli 2019
- 5. 19/13890 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Oktober 2019 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 11. Oktober 2019
- 6. 20/12178 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Juli 2024 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 5. Juli 2024
- 7. 20/14320 - Unterrichtung: Bericht über die Auswirkungen des Fünften und Sechsten Änderungsgesetzes des Conterganstiftungsgesetzes sowie über die gegebenenfalls notwendige Weiterentwicklung dieser VorschriftenBundestag Drucksachen · 19. Dezember 2024