(1) Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann befristet werden. Die Erlaubnis ist auf Antrag zu verlängern, wenn die für die Erteilung der Erlaubnis maßgeblichen Voraussetzungen fortbestehen.
(2) Die Erlaubnis für das Betreiben einer Prostitutionsstätte wird zugleich für ein bestimmtes Betriebskonzept und für bestimmte bauliche Einrichtungen, Anlagen und darin befindliche Räume erteilt.
(3) Die Erlaubnis für die Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen wird für ein bestimmtes Betriebskonzept erteilt. Sie kann als einmalige Erlaubnis oder als Erlaubnis für mehrere gleichartige Veranstaltungen erteilt werden.
(4) Die Erlaubnis für das Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeugs wird für ein bestimmtes Betriebskonzept und für ein bestimmtes Fahrzeug mit einer bestimmten Ausstattung erteilt. Sie ist auf höchstens drei Jahre zu befristen und kann auf Antrag verlängert werden.
(5) Die Erlaubnis ist bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Dem Antrag sind beizufügen:
- 1.
- das Betriebskonzept,
- 2.
- die weiteren erforderlichen Unterlagen und Angaben zum Nachweis des Vorliegens der Erlaubnisvoraussetzungen sowie
- 3.
- bei einer natürlichen Person Name, Geburtsdatum und Anschrift derjenigen Person, für die die Erlaubnis beantragt wird, oder bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung deren Firma, Anschrift, Nummer des Registerblattes im Handelsregister sowie deren Sitz.
(6) Verwaltungsverfahren nach diesem Abschnitt oder nach einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung können über eine einheitliche Stelle nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes abgewickelt werden.
(7) Erlaubnis- oder Anzeigepflichten nach anderen Vorschriften, insbesondere nach den Vorschriften des Gaststätten-, Gewerbe-, Bau-, Wasser- oder Immissionsschutzrechts, bleiben unberührt.
Fachbeiträge • 7
- 1. Verstoß gegen Corona-VO - Geldbuße - BemessungEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 2. August 2022
- 2. Corona-Pandemie - Betriebsuntersagung (Bordellbetrieb)Eingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 3. August 2020
- 3. Behörde darf Salons schließenEingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 28. August 2025
- 4. Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)Eingeschränkter Zugriffwww.regierung-mv.de
- 5. Bei Prostitutionsverdacht erst mal dichtmachen!Eingeschränkter Zugriffwww.beck-aktuell.de · 25. August 2025
- 6. Nach wie vor kein ProstitutionsgewerbeEingeschränkter Zugriffwww.beck-aktuell.de · 19. Dezember 2025
- 7. VG Köln, Beschluss vom 29.07.2025 - 1 L 1057/25Eingeschränkter Zugriffwww.jura.uni-hannover.de · 29. Juli 2025
Öffentliche Quellen • 11
- 1. 18/13467 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. August 2017 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 1. September 2017
- 2. 19/3068 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 25. Juni 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 29. Juni 2018
- 3. 19/9768 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch - Drucksache 19/8691 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 30. April 2019
- 4. 19/8691 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und SozialleistungsmissbrauchBundestag Drucksachen · 25. März 2019
- 5. 19/7810 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/7322 - Evaluierung des Prostitutionsgesetzes, des Prostitutionsschutzgesetzes und des effektiven Schutzes ProstituierterBundestag Drucksachen · 15. Februar 2019
- 6. 19/14969 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/14476 - Evaluierung des Prostitutionsgesetzes, des Prostitutionsschutzgesetzes und des effektiven Schutzes ProstituierterBundestag Drucksachen · 8. November 2019
- 7. 19/10683 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/8691, 19/9768, 19/10066 Nr. 1.7 - Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und SozialleistungsmissbrauchBundestag Drucksachen · 5. Juni 2019
- 8. 19/31265 - Unterrichtung: Vierzehnter Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen BeschäftigungBundestag Drucksachen · 18. Juni 2021