(1) Die Behörden der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes können im Rahmen des § 1 Nummer 2 nach pflichtgemäßem Ermessen die notwendigen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren und schädlichen Umwelteinwirkungen einschließlich der Beseitigung von Störungen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf den Seewasserstraßen, den nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 begrenzten Binnenwasserstraßen und in den an ihnen gelegenen bundeseigenen Häfen treffen. Sie treffen diese Maßnahmen ferner im Rahmen der Aufgaben, die dem Bund nach § 1 Nummer 3 Buchstabe a und b obliegen. Sie nehmen auch die Aufgaben der Stelle nach der Regel 6 Absatz 2.1 und der Kontaktstelle nach der Regel 7 Absatz 2 des Kapitels XI-2 der Anlage des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See wahr.
(1a) Die Behörden der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes nehmen die Aufgaben nach § 1 Nummer 12 wahr
- 1.
- zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Seehäfen im Sinne des § 1 Nummer 1 und
- 2.
- für Zwecke der Schifffahrtspolizei im Sinne des § 1 Nummer 2 und 3 Buchstabe a sowie zur Durchführung von Maßnahmen im Sinne des § 1 Nummer 3 Buchstabe b.
(1b) Sie nehmen ferner die Aufgaben nach § 1 Nummer 3 Buchstabe e wahr, soweit sie ihnen übertragen werden.
(2) Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat und dem Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung Aufgaben, die dem Bund nach diesem Gesetz obliegen, zur Ausübung auf die Bundespolizei und die Zollverwaltung übertragen, soweit sie nicht nach Maßgabe einer Vereinbarung mit den Küstenländern über die Ausübung der schifffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben von der Wasserschutzpolizei ausgeübt werden.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 10
- 1. 19/850 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/640 - Havarie der "Glory Amsterdam"Bundestag Drucksachen · 21. Februar 2018
- 2. 19/2956 - Ergänzende Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/528 - Reduktion von Schiffsemissionen (Ergänzende Antwort zu Drucksache 19/719)Bundestag Drucksachen · 26. Juni 2018
- 3. 19/11117 - Antrag: Eine nationale Küstenwache schaffenBundestag Drucksachen · 25. Juni 2019
- 4. 19/15325 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/13878 - Sprengungen von Munitionsaltlasten und Kampfmitteln in MeeresschutzgebietenBundestag Drucksachen · 20. November 2019
- 5. 19/13786 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/13388 - Aktuelle Situation des Flugdienstes der BundespolizeiBundestag Drucksachen · 7. Oktober 2019
- 6. 19/7914 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus - Drucksache 19/7375 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 20. Februar 2019
- 7. 19/23573 - Ergänzende Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksachen 19/13878, 19/15325 - Sprengungen von Munitionsaltlasten und Kampfmitteln in MeeresschutzgebietenBundestag Drucksachen · 23. Oktober 2020
- 8. 19/27215 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des HNS-Übereinkommens 2010 und zur Änderung des Ölschadengesetzes, der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung, des Seeaufgabengesetzes und des HandelsgesetzbuchsBundestag Drucksachen · 3. März 2021