(1) Die Einfuhr und die Verwendung embryonaler Stammzellen ist verboten.
(2) Abweichend von Absatz 1 sind die Einfuhr und die Verwendung embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken unter den in § 6 genannten Voraussetzungen zulässig, wenn
- 1.
- zur Überzeugung der Genehmigungsbehörde feststeht, dass
- a)
- die embryonalen Stammzellen in Übereinstimmung mit der Rechtslage im Herkunftsland dort vor dem 1. Mai 2007 gewonnen wurden und in Kultur gehalten werden oder im Anschluss daran kryokonserviert gelagert werden (embryonale Stammzell-Linie),
- b)
- die Embryonen, aus denen sie gewonnen wurden, im Wege der medizinisch unterstützten extrakorporalen Befruchtung zum Zwecke der Herbeiführung einer Schwangerschaft erzeugt worden sind, sie endgültig nicht mehr für diesen Zweck verwendet wurden und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dies aus Gründen erfolgte, die an den Embryonen selbst liegen,
- c)
- für die Überlassung der Embryonen zur Stammzellgewinnung kein Entgelt oder sonstiger geldwerter Vorteil gewährt oder versprochen wurde und
- 2.
- der Einfuhr oder Verwendung der embryonalen Stammzellen sonstige gesetzliche Vorschriften, insbesondere solche des Embryonenschutzgesetzes, nicht entgegenstehen.
(3) Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die Gewinnung der embryonalen Stammzellen offensichtlich im Widerspruch zu tragenden Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung erfolgt ist. Die Versagung kann nicht damit begründet werden, dass die Stammzellen aus menschlichen Embryonen gewonnen wurden.
Öffentliche Quellen • 18
- 1. 14/8846 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gestzentwurf der Abg. Dr. Böhmer, Catenhusen, Fischer (Berlin), Lensing, Dr. Mayer (Siegertsbrunn), Rachel. und weitere Abg. -14/8394- Entwurf eines Getzes zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen (Stammzellgesetz -StZG)Bundestag Drucksachen · 23. April 2002
- 2. 14/8869 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des GE der Abg. Dr. Maria Böhmer, Wolf-Michael Catenhusen, Andrea Fischer (Berlin) u. a. Abg. - 14/8394, 14/8846 - Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung meschlicher embryonaler Stammzellen (Stammzellgesetz - StZG)Bundestag Drucksachen · 24. April 2002
- 3. 15/3639 - Unterrichtung: Erster Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes (Erster Stammzellbericht)Bundestag Drucksachen · 3. August 2004
- 4. 15/5584 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des StammzellgesetzesBundestag Drucksachen · 1. Juni 2005
- 5. 16/383 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des StammzellgesetzesBundestag Drucksachen · 18. Januar 2006
- 6. 16/7982 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für eine menschenfreundliche Medizin - Gesetz zur Änderung des StammzellgesetzesBundestag Drucksachen · 5. Februar 2008
- 7. 16/6637 - Antrag: Novellierung des Stammzellgesetzes - Chancen für ForschungBundestag Drucksachen · 10. Oktober 2007
- 8. 16/4050 - Unterrichtung: Zweiter Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes (Zweiter Stammzellbericht)Bundestag Drucksachen · 11. Januar 2007