Zusätzlich zu den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften oder unionsrechtlichen Vorschriften zum Transport in Behältnissen hat der Absender bei innerstaatlichen Transporten sicherzustellen, dass
- 1.
- Tiere der in Anlage 1 genannten Arten nur in Behältnissen befördert werden, die die Anforderungen der Anlage 1 erfüllen, und,
- 2.
- soweit in der Anlage 1 Mindest- oder Höchstzahlen für Tiere je Behältnis vorgeschrieben sind, diese eingehalten werden.
Fachbeiträge • 2
- 1. Der Verkauf von Haustieren im InternetEingeschränkter ZugriffDr. Daniel S. Huber · www.it-recht-kanzlei.de · 26. November 2021
- 2. Online-Verkauf von Haustieren: Rechtliche Vorgaben für HändlerEingeschränkter ZugriffDr. Daniel S. Huber · www.it-recht-kanzlei.de · 15. November 2024
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 19/19390 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/18974 - Illegaler Handel mit HeimtierenBundestag Drucksachen · 22. Mai 2020