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15. Dezember 2018
15. Dezember 2018
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15. Januar 2026
15. Januar 2026
(1) Soweit Prüfungsverfahren nicht vollständig durch Rechtsverordnungen nach diesem Abschnitt geregelt sind, kann in ihnen bestimmt werden, dass die Industrie- und Handelskammern, wenn diese für die Durchführung von Prüfungen zuständig sind, durch Satzung Einzelheiten des Prüfungsverfahrens regeln. Regelungen sind insbesondere erforderlich über
- 1.
- die genaue Zusammensetzung eines Prüfungsausschusses, insbesondere hinsichtlich der Anzahl und der Qualifikation seiner Mitglieder,
- 2.
- die Berufung der Mitglieder des Prüfungsausschusses und deren Abberufung,
- 3.
- das Verfahren des Prüfungsausschusses, insbesondere über die Beschlussfassung und den Ausschluss von der Mitwirkung,
- 4.
- die Dauer der Prüfung,
- 5.
- die Zulassung zum praktischen Teil der Prüfung,
- 6.
- den Gegenstand und die Dauer der spezifischen Sachkundeprüfung nach § 13c Absatz 2 Satz 1,
- 7.
- den Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung,
- 8.
- die Bewertung der Prüfungsleistungen,
- 9.
- die Folgen von Verstößen gegen Prüfungsvorschriften,
- 10.
- die Wiederholungsprüfung sowie
- 11.
- die Niederschrift über die Prüfung.
(2) Soweit in Rechtsverordnungen nach diesem Abschnitt für die Auswahl von Prüfungsfragen für Sachkundeprüfungen die Bildung von Aufgabenauswahlausschüssen vorgesehen ist, obliegt die Errichtung der Aufgabenauswahlausschüsse nach Maßgabe des Satzes 2 den Industrie- und Handelskammern, die sich dabei der in § 32 Absatz 2 des Umweltauditgesetzes bezeichneten Stelle (gemeinsame Stelle) bedienen. In den Rechtsverordnungen sind Einzelheiten zur Errichtung der Aufgabenauswahlausschüsse, insbesondere hinsichtlich der Zusammensetzung, zu bestimmen.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/3109 - Verordnung: Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über VersicherungsvertriebBundestag Drucksachen · 2. Juli 2018
- 2. 19/3373 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Akkreditierungsstellengesetzes und der GewerbeordnungBundestag Drucksachen · 12. Juli 2018
- 3. 21/3343 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/2507, 21/3065 - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt,Hauke Finger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2544 - Aufhebung der sogenannten Wegzugsbesteuerung gemäß § 6 des AußensteuergesetzesBundestag Drucksachen · 17. Dezember 2025
- 4. 21/3947 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer GesetzeBundestag Drucksachen · 2. Februar 2026