Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
30. Juli 2020
30. Juli 2020
>
Version
1. Juli 2023
1. Juli 2023
>
Version
19. Januar 2026
19. Januar 2026
(1) Die in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften enthaltenen Regelungen über folgende Arbeitsbedingungen sind auch auf Arbeitsverhältnisse zwischen einem im Ausland ansässigen Arbeitgeber und seinen im Inland beschäftigten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zwingend anzuwenden:
- 1.
- die Entlohnung einschließlich der Überstundensätze ohne die Regelungen über die betriebliche Altersversorgung,
- 2.
- der bezahlte Mindestjahresurlaub,
- 3.
- die Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und Ruhepausenzeiten,
- 4.
- die Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften, insbesondere durch Leiharbeitsunternehmen,
- 5.
- die Sicherheit, der Gesundheitsschutz und die Hygiene am Arbeitsplatz, einschließlich der Anforderungen an die Unterkünfte von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, wenn sie vom Arbeitgeber für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die von ihrem regelmäßigen Arbeitsplatz entfernt eingesetzt werden, unmittelbar oder mittelbar, entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden,
- 6.
- die Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit den Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen von Schwangeren und Wöchnerinnen, Kindern und Jugendlichen,
- 7.
- die Gleichbehandlung der Geschlechter sowie andere Nichtdiskriminierungsbestimmungen und
- 8.
- die Zulagen oder die Kostenerstattung zur Deckung der Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die aus beruflichen Gründen von ihrem Wohnort entfernt sind.
(2) Ein Arbeitgeber mit Sitz im Ausland beschäftigt einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin auch dann im Inland, wenn er ihn oder sie einem Entleiher mit Sitz im Ausland oder im Inland überlässt und der Entleiher den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin im Inland beschäftigt.
(3) Absatz 1 Nummer 8 gilt für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin
- 1.
- zu oder von seinem oder ihrem regelmäßigen Arbeitsort im Inland reisen muss oder
- 2.
- von dem Arbeitgeber von seinem oder ihrem regelmäßigen Arbeitsort im Inland vorübergehend zu einem anderen Arbeitsort geschickt wird.
Fachbeiträge • 65
- 1. BAG, Urteil v. 17.06.2020Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 17. Juni 2020
- 2. BAG, Urteil v. 18.09.2018Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 18. September 2018
- 3. Ausland ansässigen UnternehmenEingeschränkter ZugriffUhorn · www.drschulze-recht.de · 10. April 2019
- 4. Prüfung des Hauptzollamts nach dem MindestlohngesetzEingeschränkter ZugriffUhorn · www.drschulze-recht.de · 2. April 2019
- 5. Müssen für Leiharbeiter Beiträge zur Sozialkasse Bau gezahlt werden?Eingeschränkter ZugriffJohannes · www.raberndschaefer.de · 17. Juni 2025
- 6. Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung aus dem AuslandEingeschränkter ZugriffDr. Christopher Von Harbou · www.rechtsanwalt-harbou.de · 6. Mai 2022
- 7. Arbeitsvertrag - Ausschlussfristen & MindestlohnEingeschränkter ZugriffHenrik_Schwiedessen · www.kanzlei-rinklin.de · 21. Januar 2025
- 8. Unwirksamkeit eines im Ausland geschlossenen Leiharbeitsverhältnisses?Eingeschränkter ZugriffKristina Lauter · www.protag-law.com · 23. August 2022
Öffentliche Quellen • 26
- 1. 18/12510 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren und zur Änderung des ArbeitsgerichtsgesetzesBundestag Drucksachen · 30. Mai 2017
- 2. 18/12755 - Unterrichtung: Dreizehnter Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen BeschäftigungBundestag Drucksachen · 9. Juni 2017
- 3. 19/8691 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und SozialleistungsmissbrauchBundestag Drucksachen · 25. März 2019
- 4. 19/7492 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. Januar 2019 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 1. Februar 2019
- 5. 19/13842 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/13448 - Umsetzung der geänderten Entsenderichtlinie in nationales RechtBundestag Drucksachen · 9. Oktober 2019
- 6. 19/13448 - Kleine Anfrage: Umsetzung der geänderten Entsenderichtlinie in nationales RechtBundestag Drucksachen · 23. September 2019
- 7. 19/20145 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/19371 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Carl-Julius Cronenberg, Michael Theurer, Johannes Vogel (Olpe), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/19259 - Für einen unbürokratischen Binnenmarkt - Auslandsentsendungen vereinfachen und Protektionismus bekämpfen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Pascal Meiser, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/19231 - Ausbeutung und Lohndumping bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung konsequent unterbindenBundestag Drucksachen · 17. Juni 2020
- 8. 19/21978 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz)Bundestag Drucksachen · 31. August 2020