§ 2a§ 3
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30. Juli 2020
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19. Januar 2026
Verkündet am 19. Januar 2026

Fachbeiträge • 2

  • 1. Neue Regeln bei ArbeitnehmerentsendungenEingeschränkter Zugriff
    www.goerg.de

  • 2. Ab dem 30. Juli 2020 müssen Unternehmen, welche Mitarbeiter nach Deutschland entsenden, einen erweiterten Katalog an Arbeitsbedingungen beachten.Eingeschränkter Zugriff
    Dgoertz · https://kpmg-law.de/newsroom/ · 31. Juli 2020

Öffentliche Quellen • 2

  • 1. 19/19371 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen
    Bundestag Drucksachen · 20. Mai 2020

  • 2. 19/31265 - Unterrichtung: Vierzehnter Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung
    Bundestag Drucksachen · 18. Juni 2021