Im Vermittlerregister nach § 11a der Gewerbeordnung werden folgende Angaben zu den Eintragungspflichtigen gespeichert:
- 1.
- der Name und der Vorname sowie die Firma der Personenhandelsgesellschaften, in denen der Eintragungspflichtige als geschäftsführender Gesellschafter tätig ist,
- 2.
- das Geburtsdatum,
- 3.
- die Angabe, ob der Eintragungspflichtige tätig wird
- a)
- als Versicherungsmakler
- aa)
- mit Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 der Gewerbeordnung,
- bb)
- mit Ausnahme von der Erlaubnispflicht nach § 34d Absatz 6 der Gewerbeordnung als produktakzessorischer Versicherungsmakler,
- b)
- als Versicherungsvertreter
- aa)
- mit Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 der Gewerbeordnung,
- bb)
- als gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 der Gewerbeordnung,
- cc)
- mit Ausnahme von der Erlaubnispflicht nach § 34d Absatz 6 der Gewerbeordnung als produktakzessorischer Versicherungsvertreter
- c)
- als Versicherungsberater mit Erlaubnis nach § 34d Absatz 2 der Gewerbeordnung,
- 4.
- die Bezeichnung und die Anschrift der zuständigen Registerbehörde,
- 5.
- die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, in denen er beabsichtigt, tätig zu werden, sowie bei Bestehen einer Niederlassung die dortige Geschäftsanschrift und die gesetzlichen Vertreter dieser Niederlassung,
- 6.
- die betriebliche Anschrift,
- 7.
- die Registrierungsnummer nach § 9 Absatz 3,
- 8.
- bei einem Versicherungsvermittler, der nach § 34d Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 der Gewerbeordnung keiner Erlaubnis bedarf, das oder die haftungsübernehmenden Versicherungsunternehmen,
- 9.
- der Name und der Vorname der vom Eintragungspflichtigen beschäftigten Personen, die für die Vermittlung oder Beratung in leitender Position verantwortlich sind,
- 10.
- die Geburtsdaten der nach Nummer 9 eingetragenen Personen.
Fachbeiträge • 4
- 1. Merkblatt für Versicherungsvermittler mit ErlaubnisbefreiungEingeschränkter ZugriffIndustrie- Und Handelskammer Frankfurt Am Main · www.frankfurt-main.ihk.de · 22. Mai 2007
- 2. Merkblatt für Versicherungsvermittler mit ErlaubnisbefreiungEingeschränkter ZugriffIndustrie- Und Handelskammer Frankfurt Am Main · www.frankfurt-main.ihk.de · 22. Mai 2007
- 3. EU Vermittlerrichtlinie kurz vor UmsetzungEingeschränkter Zugriffwww.bms-kanzlei.de · 17. August 2006
- 4. Was gibt es für Versicherungsmakler zu beachten?Eingeschränkter ZugriffArnulf · kanzlei-michaelis.de · 1. Juli 2025
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 19/3109 - Verordnung: Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über VersicherungsvertriebBundestag Drucksachen · 2. Juli 2018