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5. Januar 2026
5. Januar 2026
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2. Juli 2026
2. Juli 2026
(1) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates eine Apothekenbetriebsordnung zu erlassen, um einen ordnungsgemäßen Betrieb der Apotheken, Zweigapotheken und Krankenhausapotheken zu gewährleisten und um die Qualität der dort herzustellenden und abzugebenden Arzneimittel sicherzustellen. Hierbei sind die von der Weltgesundheitsorganisation aufgestellten Grundregeln für die Herstellung von Arzneimitteln und die Sicherung ihrer Qualität, die Vorschriften des Arzneibuches und die allgemein anerkannten Regeln der pharmazeutischen Wissenschaft zu berücksichtigen. Mit Zustimmung des Bundesrates können durch die Apothekenbetriebsordnung nach Satz 1 Regelungen über die Organisation, Ausstattung und Mitwirkung von Apotheken bei der Durchführung von nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch vereinbarten Versorgungsformen erlassen werden. Weiterhin wird das Bundesministerium ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Regelungen insbesondere zur Gestaltung einschließlich des Betreibens und der Qualitätssicherung von Informationen in elektronischen Medien, die in Verbindung mit dem elektronischen Handel mit Arzneimitteln verwendet werden, zu treffen.
(2) In der Apothekenbetriebsordnung nach Absatz 1 Satz 1 können Regelungen getroffen werden über
- 1.
- das Entwickeln, Herstellen, Erwerben, Prüfen, Ab- und Umfüllen, Verpacken und Abpacken, Lagern, Feilhalten, Abgeben und die Kennzeichnung von Arzneimitteln sowie die Absonderung oder Vernichtung nicht verkehrsfähiger Arzneimittel und über sonstige Betriebsvorgänge,
- 1a.
- die Anforderungen an den Versand, einschließlich an den Versand aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, an den elektronischen Handel einschließlich Versand, an die Beratung und Information in Verbindung mit diesem Arzneimittelhandel und Sicherstellung der ordnungsgemäßen Aushändigung dieser Arzneimittel an den Endverbraucher, an Dokumentationspflichten sowie zur Bestimmung von Arzneimitteln oder Arzneimittelgruppen, deren Abgabe auf dem Wege des Versandhandels aus Gründen der Arzneimittelsicherheit oder des Verbraucherschutzes nicht zulässig ist, soweit nicht mit angemessenen Mitteln die Arzneimittelsicherheit und der Verbraucherschutz gewährleistet werden können und die Annahme der Risiken begründet ist und die Risiken unverhältnismäßig sind,
- 1b.
- unzulässige Formen der Bereitstellung, Aushändigung und Ausgabe von Arzneimitteln,
- 1c.
- die Voraussetzungen für und die Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Schutzimpfungen, insbesondere zu den Verpflichtungen des Apothekenleiters, zur Aufklärung der zu impfenden Personen, zu den Räumlichkeiten und deren Ausstattung, zum Personaleinsatz, zur Dokumentation, zu den Fristen für die Aufbewahrung der Dokumentation und zu den Hygienemaßnahmen,
- 1d.
- die Anforderungen an die Durchführung der Abgabe von Arzneimitteln nach § 48a Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes einschließlich der Beratung und der Dokumentation, auch in der elektronischen Patientenakte,
- 1e.
- die Anforderungen an die Durchführung von pharmazeutischen Dienstleistungen nach § 129 Absatz 5e Satz 2 und 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, die Dokumentation solcher pharmazeutischen Dienstleistungen und von deren Ergebnissen, auch in der elektronischen Patientenakte, und die Benachrichtigung von Ärzten über die Durchführung solcher pharmazeutischen Dienstleistungen,
- 1f.
- die Voraussetzungen für und die Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von venösen Blutentnahmen zu diagnostischen Zwecken nach § 11c, insbesondere zu den Verpflichtungen des Apothekenleiters, zur Aufklärung, zur Anamnese und zur Einholung der Einwilligung der Personen, denen Blut entnommen werden soll, zu den Räumlichkeiten und deren Ausstattung, zum Personaleinsatz, zur Dokumentation, zu den Fristen für die Aufbewahrung der Dokumentation und zu den Hygienemaßnahmen,
- 2.
- die Führung und Aufbewahrung von Nachweisen über die in Nummer 1 genannten Betriebsvorgänge,
- 3.
- die besonderen Versuchsbedingungen und die Kontrolle der bei der Entwicklung, Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln verwendeten Tiere sowie die Führung und Aufbewahrung von Nachweisen darüber; die Vorschriften des Tierschutzgesetzes und der auf Grund des Tierschutzgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen bleiben unberührt,
- 4.
- die Anforderungen an das Apothekenpersonal und dessen Einsatz,
- 5.
- die Vertretung des Apothekenleiters,
- 6.
- die Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Einrichtung der Apothekenbetriebsräume sowie der sonstigen Räume, die den Versand und den elektronischen Handel einschließlich Versand mit Arzneimitteln sowie die Beratung und Information in Verbindung mit diesem Handel betreffen,
- 7.
- die Beschaffenheit und die Kennzeichnung der Behältnisse in der Apotheke,
- 8.
- die apothekenüblichen Waren, die Nebengeschäfte, die Dienstbereitschaft und das Warenlager der Apotheken sowie die Arzneimittelabgabe innerhalb und außerhalb der Apothekenbetriebsräume,
- 9.
- die Voraussetzungen der Erlaubniserteilung für die Errichtung von Rezeptsammelstellen und das dabei zu beachtende Verfahren sowie die Voraussetzungen der Schließung von Rezeptsammelstellen und die Anforderungen an ihren Betrieb,
- 10.
- die Benennung und den Verantwortungsbereich von Kontrolleitern in Apotheken,
- 11.
- die Zurückstellung von Chargenproben sowie deren Umfang und Lagerungsdauer,
- 12.
- die Anforderungen an die Hygiene in den Apothekenund
- 13.
- die Überprüfung der Arzneimittelvorräte in Krankenhäusern sowie die Führung und Aufbewahrung von Nachweisen darüber.
(3) In der Rechtsverordnung nach Absatz 1 Satz 4 können insbesondere folgende Regelungen zur Gestaltung einschließlich des Betreibens und der Qualitätssicherung von Informationen in elektronischen Medien getroffen werden, die in Verbindung mit dem elektronischen Handel mit Arzneimitteln verwendet werden:
- 1.
- Darbietung und Anwendungssicherheit,
- 2.
- Bestellformular und dort aufgeführte Angaben,
- 3.
- Fragebogen zu für die Arzneimitteltherapie relevanten Angaben, soweit diese aus Gründen der Arzneimittelsicherheit erforderlich sein können,
- 4.
- Informationen zur Arzneimittelsicherheit,
- 5.
- Vermittlungsart und -qualität der Information,
- 6.
- Qualitätssicherung, Qualitätskontrolle und Qualitätsbestätigung,
- 7.
- Zielgruppenorientierung,
- 8.
- Transparenz,
- 9.
- Urheberschaft der Webseite und der Informationen,
- 10.
- Geheimhaltung und Datenschutz,
- 11.
- Aktualisierung von Informationen,
- 12.
- Verantwortlichkeit und Ansprechpartner für Rückmeldungen,
- 13.
- Zugreifbarkeit auf gesundheits- oder arzneimittelbezogene Daten oder Inhalte,
- 14.
- Verlinkung zu anderen Webseiten und sonstigen Informationsträgern,
- 15.
- Einrichtungen zur Erkennung und Überprüfung des Status der Überwachung oder Überprüfung der Apotheke und der Webseite sowie deren Grundlagen.
(4) Soweit Apotheken eine Erlaubnis zur Herstellung von Arzneimitteln nach den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes haben, gelten für den Apothekenbetrieb die Apothekenbetriebsordnung, für den Herstellungsbetrieb die entsprechenden Vorschriften des Arzneimittelrechts.
Fachbeiträge • 9
- 1. Vertrieb von ArzneimittelnEingeschränkter ZugriffHauke C. Wehrmann · www.lhr-law.de · 29. August 2019
- 2. Blog, News und aktuelle RechtssprechungenEingeschränkter Zugriffwww.sbs-legal.de · 6. Dezember 2026
- 3. BSG: EU-ausländische Versandapotheke ist nicht an die deutsche AMPreisV gebunden und hat keinen Anspruch auf Erstattung des HerstellerrabatsEingeschränkter Zugriffwww.diekmann-rechtsanwaelte.de · 9. September 2008
- 4. Box ist Versandhandel nicht Filiale (7 B 371/12)Eingeschränkter ZugriffKai Jüdemann · www.ra-juedemann.de · 23. Mai 2012
- 5. Verkauf von Weihnachtsartikeln durch Apotheker ist wettbewerbsrechtlich zulässigEingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 6. Verkauf von Weihnachtsartikeln durch Apotheker ist wettbewerbsrechtlich zulässigEingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 7. Hilfsmittelausgabe (gem. § 126 SGB V) durch Apotheken zulässig?Eingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 10. Mai 2013
- 8. BVerwG 3 C 27.07, Urteil vom 13. März 2008Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 8
- 1. 19/21732 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-ApothekenBundestag Drucksachen · 19. August 2020
- 2. 19/23775 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/21732 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken b) zu dem Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 19/8277 - Flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln sichern und ausbauen, Wettbewerb stärken - Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verbieten, Zustellung durch Boten zukünftig nicht nur im Einzelfall erlauben c) zu dem Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 19/22194 - Apotheken - Botendienste sichern und ausbauen d) zu dem Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 19/18931 - Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln gewährleisten - Produktion in Europa stärken e) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/9462 - Gute und wohnortnahe Arzneimittelversorgung erhalten - Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln verbieten f) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/9699 - Sicherung einer patientennahen und bedarfsgerechten Arzneimittelversorgung durch ApothekenBundestag Drucksachen · 28. Oktober 2020
- 3. 19/27291 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/26545 - Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Detlev Spangenberg, Paul Viktor Podolay, Dr. Robby Schlund, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/26899 - Ständige Epidemiekommission einrichten - Unabhängige, ausgewogene und umfassende Expertise für den Seuchenschutz in Deutschland sicherstellen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Robby Schlund, Peter Boehringer, Stephan Brandner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/26903 - Sofortige Beendigung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite - Ende mit dem Endlos-LockdownBundestag Drucksachen · 3. März 2021
- 4. 20/4911 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/4683 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 14. Dezember 2022
- 5. 20/7397 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/6871 - Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/5216 - Beschaffungsgipfel jetzt einberufen - Versorgungssicherheit für Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln gewährleisten c) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5813 - Tagessatzunabhängige Vergütung der Medikamentenkosten - Neuregelung der Finanzierung der Rehabilitation d) zu dem Antrag der Abgeordneten Kathrin Vogler, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/6899 - Engpässe bei Arzneimitteln wirksam bekämpfenBundestag Drucksachen · 21. Juni 2023
- 6. 20/7398 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/6871, 20/7397 - Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG)Bundestag Drucksachen · 21. Juni 2023
- 7. 20/6871 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG)Bundestag Drucksachen · 17. Mai 2023
- 8. 21/4084 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)Bundestag Drucksachen · 11. Februar 2026