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5. Januar 2026
5. Januar 2026
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6. Mai 2026
6. Mai 2026
Die Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln gemäß § 43 Absatz 1 Satz 1 des Arzneimittelgesetzes und gemäß den §§ 43 und 44a Absatz 2 des Tierarzneimittelgesetzes ist dem Inhaber einer Erlaubnis nach § 2 auf Antrag zu erteilen, wenn er schriftlich oder elektronisch versichert, dass er im Falle der Erteilung der Erlaubnis folgende Anforderungen erfüllen wird:
- 1.
- Der Versand wird aus einer öffentlichen Apotheke zusätzlich zu dem üblichen Apothekenbetrieb und nach den dafür geltenden Vorschriften erfolgen, soweit für den Versandhandel keine gesonderten Vorschriften bestehen.
- 2.
- Mit einem Qualitätssicherungssystem wird sichergestellt, dass
- a)
- das zu versendende Arzneimittel so verpackt, transportiert und ausgeliefert wird, dass seine Qualität und Wirksamkeit erhalten bleibt,
- b)
- das versandte Arzneimittel der Person ausgeliefert wird, die von dem Auftraggeber der Bestellung der Apotheke mitgeteilt wird. Diese Festlegung kann insbesondere die Aushändigung an eine namentlich benannte natürliche Person oder einen benannten Personenkreis beinhalten,
- c)
- die Patientin oder der Patient auf das Erfordernis hingewiesen wird, mit dem behandelnden Arzt Kontakt aufzunehmen, sofern Probleme bei der Medikation auftreten und
- d)
- die Beratung durch pharmazeutisches Personal in deutscher Sprache erfolgen wird.
- 3.
- Es wird sichergestellt, dass
- a)
- innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung das bestellte Arzneimittel versandt wird, soweit das Arzneimittel in dieser Zeit zur Verfügung steht, es sei denn, es wurde eine andere Absprache mit der Person getroffen, die das Arzneimittel bestellt hat; soweit erkennbar ist, dass das bestellte Arzneimittel nicht innerhalb der in Satz 1 genannten Frist versendet werden kann, ist der Besteller in geeigneter Weise davon zu unterrichten,
- b)
- alle bestellten Arzneimittel geliefert werden, soweit sie im Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes in den Verkehr gebracht werden dürfen und verfügbar sind,
- c)
- für den Fall von bekannt gewordenen Risiken bei Arzneimitteln ein geeignetes System zur Meldung solcher Risiken durch Kunden, zur Information der Kunden über solche Risiken und zu innerbetrieblichen Abwehrmaßnahmen zur Verfügung steht,
- d)
- eine kostenfreie Zweitzustellung veranlasst wird,
- e)
- ein System zur Sendungsverfolgung unterhalten wird und
- f)
- eine Transportversicherung abgeschlossen wird.
Fachbeiträge • 51
- 1. Wegovy Tabletten: Was beim Start der Abnehmpille rechtlich giltEingeschränkter ZugriffThomas Bruggmann · www.juravendis.de · 28. September 2026
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- 8. Dr. Gordon Grunert, LLM. Eur.Eingeschränkter ZugriffDr. Gordon Grunert · www.anwaltskanzlei-grunert.de · 27. Juni 2013
Öffentliche Quellen • 11
- 1. 18/11095 - Kleine Anfrage: Erkenntnisstand zur Begründung des durch den Bundesminister für Gesundheit beabsichtigten Versandhandelsverbotes verschreibungspflichtiger ArzneimittelBundestag Drucksachen · 31. Januar 2017
- 2. 19/2807 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/2400 - Umsetzung des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Verbots für den Versandhandel mit rezeptpflichtigen ArzneimittelnBundestag Drucksachen · 18. Juni 2018
- 3. 19/3300 - Unterrichtung: Zweiundzwanzigstes Hauptgutachten der Monopolkommission Wettbewerb 2018Bundestag Drucksachen · 10. Juli 2018
- 4. 18/11318 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/11095 - Erkenntnisstand zur Begründung des durch den Bundesminister für Gesundheit beabsichtigten Versandhandelsverbotes verschreibungspflichtiger ArzneimittelBundestag Drucksachen · 23. Februar 2017
- 5. 19/7831 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/7367 - Datenschutz und Beratung im ArzneimittelversandhandelBundestag Drucksachen · 13. Februar 2019
- 6. 19/9699 - Antrag: Sicherung einer patientennahen und bedarfsgerechten Arzneimittelversorgung durch ApothekenBundestag Drucksachen · 26. April 2019
- 7. 19/26438 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/26026 - Schwierigkeiten bei der Einhaltung der Temperaturkontrolle beim Versenden von ArzneimittelnBundestag Drucksachen · 4. Februar 2021
- 8. 19/26026 - Kleine Anfrage: Schwierigkeiten bei der Einhaltung der Temperaturkontrolle beim Versenden von ArzneimittelnBundestag Drucksachen · 20. Januar 2021