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1. November 2008
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31. Dezember 2024
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Sitz der Gesellschaft ist der Ort im Inland, den der Gesellschaftsvertrag bestimmt.
Fachbeiträge • 2
- 1. Rundfunkgebühr ist nur dort zu entrichten, wo die Geräte auch stehenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 5. März 2010
- 2. Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 27)Eingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 30. Juni 2025